Gunnar Körber
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Körber wurde am 21.10.1968 in Hannover geboren. Sein Studium absolvierte er an der Georg-August-Universität in Göttingen. Seine anschließende Referendariatszeit verbrachte er in Hannover. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1998. Zudem ist er Fachanwalt für Familienrecht und Strafrecht. Aufgrund seiner darüber hinaus gehenden Zulassung zum Oberlandesgericht Celle ist es ihm möglich, die Interessen seiner Mandanten auch vor jedem anderen Oberlandesgericht sowie vor allen Amts- und Landgericht zu vertreten.
Herr Körber verfügt überdies über verhandlungssichere Englischkenntnisse.
Seine größte juristische Stärke sieht Herr Rechtsanwalt Körber in seinem Verhandlungsgeschick und seinem Durchsetzungsvermögen. Zudem verfügt er über umfassende juristische Kenntnisse. Alle drei Eigenschaften zusammengenommen haben ihm und somit auch seinen Mandanten bislang immer den gewünschten Erfolg gebracht.
Im Bereich des Familierechts ist Rechtsanwalt Körber durch seine Fachanwaltschaft besonders bewandert. Vor der Eheschließung informiert er seine Mandanten zu den weitreichenden Folgen einer Heirat, besonders bei Fragen rund um den Ehevertrag (Stichwort hierbei: Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen). Der traurige Kernpunkt des Familienrechts sind jedoch nicht Fragen, die sich mit der Eheschließung, sondern eher mit deren Beendigung beschäftigen. Dazu gehören alle Fragen zu den Themenbereichen Voraussetzungen einer Scheidung, Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Aufteilung des Hausstandes und des Vermögens. Auch im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, die in diesem Zusammenhang aufkommen können, beantwortet Rechtsanwalt Körber gerne Ihre Fragen.
Auf dem Gebiet des Strafrechts beschäftigt sich Herr Körber mit allen nur denkbaren Fällen (Drogenmissbrauch, Körperverletzung, Brandstiftung, Mord und andere Tötungsdelikte, Raub, Alkohol im Straßenverkehr und vieles mehr), solange sie nicht aus dem Steuerstrafrecht stammen. Hier allerdings hilft er dann jedoch gerne bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht/Verkehrsunfallrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivilrechts und des Verkehrsstrafrechts. Seine Fälle drehten sich vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Hinzu kommen häufig Vorwürfe von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Auch die Themen Trunkenheit im Straßenverkehr und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kommen dabei fast täglich auf seinen Schreibtisch.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Erbrecht. Viele Mandanten kommen zur allgemeinen Beratung zu ihm und informieren sich über die grundsätzlichen Sachverhalte um Erbfolge, vorweggenommene Erbfolge, Enterbung und Testament. Herr Rechtsanwalt Körber warnt, dass aus unzureichenden oder fehlenden Regelungen in der Erbfolge häufig Probleme und strittige Rechtsfälle entstehen.
Für Herrn Rechtsanwalt Körber ist es selbstverständlich, dass er im Sinne des Mandanten viele Fortbildungen besucht und sich auch durch Fachzeitschriften weiterbildet.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Strafrecht
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