Justizministerin a.D. Corinna Werwigk-Hertneck

Fachgebiete/Charakteristika

Frau Corinna Werwigk-Hertneck wurde 1952 in Stuttgart geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Kiel und Tübingen. Ihr Referendariat absolvierte sie in Stuttgart. Seit 1981 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. In der Zeit von 2002 bis 2004 war sie Justizministerin des Landes Baden-Württemberg und Ausländerbeauftragte der Landesregierung. Seit 2005 ist sie wieder Rechtsanwältin in der Kanzlei Werwigk-Hertneck, Rechtsanwälte.

Ihren langjährigenTätigkeitsschwerpunkt hat Frau Rechtsanwältin Werwigk-Hertneck im Familienrecht. Sie ist Spezialistin und Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht.

Auch bei einer intakten Ehe kann das Bedürfnis auftauchen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, zum Beispiel für die Gestaltung eines Ehevertrages oder eines Testamentes. Bei einer Trennung oder gar einer Scheidung ist die Beratung bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt unerlässlich.
In diesem Fall müssen sich Ehefrau oder Ehemann entscheiden, ob sie eine einvernehmliche und damit vertragliche Lösung der dann anstehenden Themen, wie beispielsweise Umgang mit den Kindern, Unterhalt, Güterauseinandersetzung und Rententeilung finden wollen. Hier ist die begleitende Beratung durch eine Fachanwältin notwendig, die auch bei der Formulierung eines Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrages behilflich ist, der dann vor dem Familiengericht im Ehescheidungstermin auch protokolliert werden kann.

Ein weiterer Schwerpunkt, auf den Frau Rechtsanwältin Werwigk-Hertneck seit Jahrzehnten spezialisiert ist, liegt in der Beilegung von Erbstreitigkeiten. Mit einer Ausbildung zur Mediatorin ist sie in der Lage, zwischen verschiedenen Fronten vermittelt einzugreifen und auf eine gemeinsame und vertragliche Lösung hinzuarbeiten. Dabei kommt es vor allem darauf an, das Streitverfahren strukturierend zu lenken, die Interessen der Beteiligten zu wahren und nach Möglichkeit eine dauerhafte Konfliktlösung mit Gewinn für alle Parteien zu erreichen.

Auf Grund ihrer Zulassung zum Oberlandesgericht Stuttgart ist es Frau Rechtsanwältin Werwigk-Hertneck möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Fachanwältin

Frau Rechtsanwältin Werwigk-Hertneck strebte früh eine Spezialisierung im Familienrecht an, besuchte den Fachanwaltslehrgang und erhielt als erste Fachanwältin für ein Familienrecht in Stuttgart diesen Titel. Aus ausgewiesene Expertin auf diesem Gebiet ist es ihr möglich, Sie in allen familienrechtlichen Fragen umfassend und zeitnah zu informieren sowie unter Berücksichtigung des individuellen Einzelfalles kompetente und zweckentsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Unter oben genannter Telefonnummer können Sie jederzeit Kontakt zu Frau Rechtsanwältin Werwigk-Hertneck aufnehmen.

Da in den letzten Jahren in Deutschland der private Wohlstand beträchtlich gestiegen ist, hat in gleichem Maße auch die Bedeutung des Erbrechts zugenommen. Aus diesem Grund hat Frau Werwigk-Hertneck einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht gesetzt. Um die individuellen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles entsprechend berücksichtigen zu können, sollten Sie rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen. Rechtsanwältin Werwigk-Hertneck steht bei der Verfassung eines Testamentes, bei Erbverträgen, bei Vermächtnissen, Stiftungen oder bei Schenkungen zu Lebzeiten mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Im Todesfalle berät sie Sie kompetent bei Fragen zu den Themen Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschaftsteuer, Erbschein, Erbverzicht, usw.. Falls ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, unterstützt Frau Werwigk-Hertneck diesen bei der Durchsetzung seiner Pflichtteilsansprüche.


 

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

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Justizministerin a.D. Corinna Werwigk-Hertneck
Alte Poststraße 4
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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