Rudolf Günter

Kanzlei Wartensleben

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Rudolf Günter, 1962 in Aachen geboren, studierte an der Universität Passau und an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das sich an das Universitätsstudium anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Aachen. Im Jahr 1991 wurde Rechtsanwalt Günter zur Anwaltschaft zugelassen. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und ist vor allen deutschen Gerichten - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - vertretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Rudolf Günter ist als Fachanwalt für Medizinrecht bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich seit Jahren in allen Bereichen des Medizinrechts tätig. Er berät und vertritt Ärzte in allen Fragen des Arztrechts einschließlich des Vertragsarztrechts (Kassenarztrecht). Dieser Teilbereich des Medizinrechts umfasst u.a. Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Arzneimittelregressverfahren (Richtgrößenprüfungen), Plausibilitätsprüfungen und Budgetstreitigkeiten. Außerdem berät Rechtsanwalt Günter bundesweit Ärzte bei der Bildung und Auseinandersetzung von Kooperationen (Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren, Betriebsgesellschaften u.a.) sowie bei Praxisabgaben bzw. Praxisübernahmen.

Hierbei sowie bei der Bildung von Job - Sharing - Assistenzen und Job - Sharing - Partnerschaften ist Rechtsanwalt Günter auch vertragsgestaltend tätig. Im Bereich des Arzneimittelrechts wird Rechtsanwalt Günter insbesondere im Zusammenhang mit erstattungsrechtlichen, heilmittelwerbe- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen tätig. Zunehmende Bedeutung hat in den letzten Jahren die Vertretung von Krankenhausträgern gegenüber gesetzlichen Krankenkassen in Vergütungsstreitigkeiten, die Vertretung von Klinikdirektoren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sowie das ärztliche Gebührenrecht (EBM-GOÄ/GOZ) und das Arztwerberecht gewonnen.

Rechtsanwalt Günter ist außerdem spezialisiert auf Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. Im Bereich der Arzthaftung kann ein Schadensersatzanspruch zum einen auf einen Behandlungsfehler gestützt werden. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt vorsätzlich oder fahrlässig gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, also fehlerhaft diagnostiziert oder behandelt. Maßstab für die ärztliche Kunst ist dabei der besonnene und gewissenhaft arbeitende Arzt des jeweiligen Fachgebiets. Zum anderen kommt ein Schadensersatzanspruch des geschädigten Patienten dann in Betracht, wenn der Arzt den Patienten nicht, unvollständig oder falsch über Nutzen und Risiken eines vorgesehenen Eingriffs oder mögliche Folgen einer Nichtbehandlung aufgeklärt hat. Für die Aufklärung ist das persönliche Gespräch mit dem Patienten unerlässlich. Eine fehlerhafte Aufklärung stellt also einen eigenständigen Haftungstatbestand dar und kann ebenso wie eine fehlerhafte Behandlung zur Haftung des Arztes oder des Krankenhausträgers für die dem Patienten entstandenen Schäden führen. Im Falle eines Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlers stehen dem geschädigten Patienten Schadensersatz – und Schmerzensgeldansprüche zu.

Im Bereich der Arzthaftung wird Rechtsanwalt Günter außergerichtlich und gerichtlich sowohl für (Zahn-)Ärzte und Haftpflichtversicherer, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen als auch für Patienten, die Ansprüche geltend machen wollen, tätig. Bei größeren Personenschäden liegt der Schwerpunkt der Fallbearbeitung häufig auf medizinischem Gebiet, wobei es unerheblich ist, woraus der Schadensfall resultiert (z.B. Verkehrsunfall u.a.). Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit größeren Personenschäden gehören deshalb ebenfalls zum Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Günter. Besondere Schwierigkeiten bereitet insoweit häufig die Bezifferung des Schadensumfanges, da eine Vielzahl von Schadenersatzpositionen (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und sonstige materielle Schäden sowie Schmerzensgeld) zu prüfen und geltend zu machen sind.

Auch im Bereich der strafrechtlichen Arzthaftung (z.B. Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung u.a.) sowie in berufsrechtlichen Verfahren wird Herr Günter regelmäßig für betroffene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker tätig.

Rechtsanwalt Günter ist Co-Autor eines Fachbuches und publiziert regelmäßig in medizinischen und juristischen Fachzeitschriften. Er ist im Herausgeberbeirat der Zeitschrift Recht in der Pflege, pmi Verlag.

Mitgliedschaften:

  • Fachanwaltsausschuss für Medizinrecht RAK Köln (Stellv. Mitglied)
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Aachener Anwaltverein
  • Anwälte für Ärzte e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht des DAV
  • Arbeitskreis Ärzte und Juristen in der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften (AWMF)


 

Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Rudolf Günter
Gut Gedau 1
52223 Stolberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Telefax
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E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzleiwartensleben.de


 
 

Publikationen

Rechtsanwalt Rudolf Günter ist Co-Autor des Buches „Arzthaftungsrecht“ von Ehlers/Broglie, das in 4. Auflage im Jahr 2008 erschienen ist. Er publiziert regelmäßig in medizinischen und juristischen Fachzeitschriften.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de