Dr. Jörg-Erik Ammann

Fachgebiete/Charakteristika

Jörg-Erik Ammann, 1953 in Freudenstadt geboren, studierte an der „Johannes Gutenberg – Universität“ in Mainz Jura. Als Rechtsreferendar war er im Anschluss an das Universitätsstudium am Landgericht Darmstadt tätig. Seit 1981, dem Jahr der Zulassung zur Anwaltschaft, übt Dr. Ammann den Beruf des Rechtsanwalts aus, an dem ihn der Umgang mit Menschen und die ständig wechselnden Anforderungen reizen. Dr. Ammann promovierte im Jahr 1981 zum Thema „Streikrecht der Rundfunkangestellten“. Der Jurist spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch. Dr. Ammann ist an allen Land- und Oberlandesgerichten prozessführungsbefugt.

Seit August 2000 ist Dr. Ammann dazu berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Das Familienrecht bildet den Haupttätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem Scheidungen und angrenzende Rechtsfragen, internationales Familienrecht, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen und die Vorbereitung von Eheverträgen. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Dr. Ammann, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Erbrecht werden jederzeit in die familierechtliche Betrachtung einbezogen. Wer schon zu Lebzeiten dafür sorgen möchte, dass seine Angehörigen in der von ihm bedachten Weise berücksichtigt werden, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und Einfluss auf die seitens der Erben zu erbringenden Erbschaftssteuern nehmen. Das Spannende, aber auch zugleich Anspruchsvolle am Erbrecht sind daher die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensnachfolge. Stellen Sie frühzeitig die Weichen und lassen Sie sich durch Rechtsanwalt Dr. Jörg-Erik Ammann rechtzeitig beraten. Inhalt und Form eines Testaments sowie die Hinterlegung sollten klar geregelt sein, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Dr. Jörg-Erik Ammann die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Das Kunstrecht bezeichnet kunstbezogene Rechtsregeln, die eigentlich aus verschiedenen traditionellen Rechtsgebieten (etwa Urheberrecht, Markenrecht, Zivilrecht, Stiftungsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht) herstammen. In der Praxis bedeutet Kunstrecht die Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch Dr. Ammann von Privatpersonen und Unternehmen, die im Kunstbereich tätig sind. Dazu gehören Maler, Grafiker, Schriftsteller, Fotografen, Filmschaffende, Musiker und Schauspieler, aber genauso auch Galerien, Auktionshäuser, Kunstsammler, Kulturinstitutionen, kirchliche Einrichtungen und Sachverständige.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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