Thomas Hansel

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Hansel, geboren 1960, ist seit 1996 als Anwalt tätig.
Rechtsanwalt Thomas Hansel ist berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Rechtsanwalt Thomas Hansel vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechts außergerichtlich und gerichtlich. Insbesondere setzt er seine Erfahrungen und Kenntnisse für Sie in folgenden Bereichen ein: Gestaltung von Arbeitsverträgen, Lohn- und Gehaltsangelegenheiten, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechte, Arbeitszeitvereinbarungen, Wettbewerbsverbote, Tarifverträge, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarungen, Zeugnisse, Urlaub und Urlaubsabgeltung.

Herr Rechtsanwalt Hansel unterstützt Sie bzw. Ihre Personalabteilung, wenn es um personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen, Stellenabbau, Sozialpläne etc. geht. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Hansel ist das Strafrecht. Strafrecht bedeutet nicht nur Diebstahl und Körperverletzung, Betrug und Urkundenfälschung oder Mord und Totschlag. Auch sonst können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft führt eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Hansel Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Herr Hansel übernimmt auch Pflichtverteidigungen.

Außerdem ist Herr Rechtsanwalt Hansel schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht tätig. Eine optimale Schadensregulierung können Sie heutzutage kaum noch allein bewerkstelligen. Die Gesetzes- und Urteilslage ist dermaßen komplex geworden, dass ein Laie sich darin mit Sicherheit nicht mehr zurechtfindet. Haftungsverteilung, Entschädigung für den Ausfall von Arbeitskraft, Quotenvorrecht, Nutzungsentgang, Schmerzensgeldtabellen, Verdienstausfallberechnungen und Risikooausschlüsse sind nur einige der Begriffe, deren Kenntnis für eine erfolgreiche Unfallbearbeitung unerlässlich ist. Einen Unfall ohne Anwalt regulieren, heißt meistens Geld verlieren. Außerdem sind zahlreiche Versicherungen (Kasko, Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz etc.) nicht gerade zahlungsfreudig und benötigen viel Anschub, damit sie Ihren Schaden regulieren. Klageverfahren sind an der Tagesordnung.

Wenn Sie dann noch mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren rechnen müssen, ist es mit Do-it-Yourself endgültig aus und vorbei. Dann brauchen Sie einen versierten Verkehrsrechtsanwalt.

Im Steuerrecht hat sich Herr Rechtsanwalt Thomas Hansel eine besondere Qualifikation durch die Bearbeitung zahlreicher Steuerverfahren und zudem durch die Teilnahme an der Fortbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht erworben. In erster Linie berät er Sie bei der Planung und Umsetzung steuergünstiger Vertragslösungen, vor allem auch im Bereich der Unternehmensnachfolge. Auch begleiten wir Sie in steuerrechtlicher Hinsicht, z. B. bei Problemen mit dem Finanzamt. In gerichtlichen Verfahren vertreten wir Sie durch alle Instanzen, ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachleute. Als erfahrenem Strafverteidiger liegen Herrn Rechtsanwalt Thomas Hansel natürlich auch Steuerstrafverfahren besonders am Herzen.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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