Dr. Andreas Salfer
Fachgebiete/Charakteristika
Dr. Andreas Salfer, geboren 1954, ist seit 1981 als Rechtsanwalt und seit 1986 zusätzlich als Notar zugelassen und tätig. Bei Bedarf korrespondiert er auch auf Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Salfer ist vorwiegend wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Das Gebiet Wirtschaftsrecht umfasst die rechtliche Beratung im Gesellschaftsrecht (KG, OHG, GmbH, AG), Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, beim Unternehmenskauf, im Maklerrecht, bei der Vertragsgestaltung einschließlich AGB oder bei Unternehmensgründungen.
Einen Schwerpunkt seiner Arbeit hat Herr Dr. Salfer im Vertragsrecht. Hier sieht er seine größte Stärke darin, diffizile Probleme im Interesse aller Beteiligten optimal zu lösen. Seine Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag, so der Jurist, ist sozusagen das „Grundgesetz“ Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner und / oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollten Sie ohnehin jede Vereinbarung schriftlich festhalten. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber darüber hinaus besondere Formvorschriften vorgesehen; hier seien beispielsweise Grundstücksübereignungsverträge und Gesellschaftsverträge zur Gründung einer GmbH als Beispiele genannt. Um vertragliche Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Salfer für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Intensiv ist Herr Dr. Salfer im Immobilienrecht tätig. Beim Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die folgenden Rechtsgebiete: Mietrecht (Wohnraummietrecht und Geschäftsraummietrecht), Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht, Zwangsversteigerungsrecht und Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst hierbei vor allem Fragen im Zusammenhang mit der Baugenehmigung. Das so genannte private Baurecht beschäftigt sich mit Problemen, welche bei der Errichtung oder bei Umbaumaßnahmen an Immobilien auftreten. Dies sind vor allem Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenverträgen und Handwerkerverträgen etc. Hier erfolgt eine umfassende und kompetente Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Salfer.
Ein weiteres Spezialgebiet von Herrn Dr. Salfer ist das Erbrecht. Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier berät Dr. Andreas Salfer kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Grundstücksbewertungen nach Bewertungsgesetz, die Gestaltung von Schenkungsverträgen, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Im Landwirtschaftsrecht berät und vertritt Herr Dr. Salfer seine Mandanten bei Fragen rund um Übertragungsverträge, Hoferbfolge, Abfindung und Nachabfindung gemäß §§ 12, 13 HöfeO, Pachtverträge, Baumaßnahmen und Nachbarschutz, Nutzungsänderungen oder Ansprüchen auf Förderungsmittel.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. Andreas Salfer
- Georg-Hoffmann-Str. 20
28857 Syke
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (4242) 92090
- Telefax
- 0424 2920960

Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Dr. Salfer ist kommunalpolitisch sehr interessiert. Zudem engagiert er sich in der „Lebenshilfe Syke e.V.“, einem Verein zur Unterstützung von behinderten Menschen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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