Claudia Look-Steinborn

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Look-Steinborn wurde 2002 von Rechtsanwältin Claudia Look-Steinborn in Krefeld gegründet. Sie liegt in der Nähe des Traher Rathauses. Parkmöglichkeiten sind in großer Anzahl im Umfeld der Kanzlei zu finden. Für Mandanten ohne Auto ist sie durch ihre gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr problemlos zu erreichen. Eine Haltestelle der Buslinie 52 ist circa 150 Meter entfernt.

Beratungstermine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich und werden meist durch die Juristin selbst vereinbart. Feste Bürozeiten gibt es dafür nicht. Bei Bedarf sind auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten möglich. Als Einzelanwältin bearbeitet Frau Look-Steinborn alle Mandate selbst. Dabei sieht sie es als oberste Priorität an, ihre Mandanten fair und individuell zu beraten. Das bedeutet eine vorherige realistische Chancenabwägung für eventuell anstehende Prozesse, die für die Anwältin sowieso nur die Ultima Ratio darstellen. Im Vordergrund steht die außergerichtliche Klärung des Rechtsstreits durch logische Argumentation und vollen Einsatz im Interesse der Mandanten. Genau diesen Service sieht die Juristin als größten Abgrenzungspunkt zu den meist unpersönlichen Beratungen der sogenannten Großkanzleien. Um diesen Service abzurunden, bestehen Kontakte zu einem Steuerberatungsbüro.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Claudia Look-Steinborn
Erich-Klausener-Str. 58
47802 Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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021 51 - 95 36 03
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Fachgebiete/Charakteristika

Claudia Look-Steinborn wurde 1957 in Recklinghausen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster folgte der Rechtsreferendarsdienst. Diese zwei Jahre, zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen, verbrachte Frau Look-Steinborn in Bochum sowie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht von Prof. Dr. Hans Brox, einem Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Im Jahr 2002 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Rechtsanwältin Look-Steinborn verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.

Im Erbrecht berät Frau Look-Steinborn kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, eine Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, einen Schenkungsvertrag und dessen Gestaltung, das Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, eine Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.

Im Übrigen ist die Juristin im Immobilienrecht tätig. Beim Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die folgenden Rechtsgebiete: Mietrecht (Wohnraummietrecht und Geschäftsraummietrecht), Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht, Zwangsversteigerungsrecht und Baurecht. Im Mietrecht reicht die Tätigkeitsspanne von der Streitschlichtung zwischen den Mietparteien über die Kündigungsdurchsetzung des Vermieters bis zum Kündigungsschutz des Mieters. Hier erfolgt eine umfassende und fachkundige Beratung durch Rechtsanwältin Look-Steinborn.

Des Weiteren übernimmt die Juristin Mandate aus dem allgemeinen Zivilrecht. An ihrem Beruf schätzt sie die individuelle Beratungsmöglichkeit sowie die Auseinandersetzungen mit meist komplizierten Materien. Zudem ist ihr der Kontakt zum Mandanten sehr wichtig.

Außerberufliche Engagements

Außerhalb ihrer Kanzleiarbeit ist Rechtsanwältin Claudia Look-Steinborn als Dozentin an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach/Krefeld für allgemeines Zivilrecht, Handelsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht tätig.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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