Christiane Müller
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwältin Christiane Müller, Jahrgang 1964, geb. in Castrop-Rauxel, hat seit 1993 ihre Anwaltszulassung. Studiert hat sie, genau so wie ihr Mann, mit dem sie am gleichen Lehrstuhl als studentische Hilfskraft beschäftigt war, an der Ruhruniversität in Bochum. Die Zeit nach dem 1. Staatsexamen bis zum Referendariat, welches sie in Essen absolvierte, überbrückte sie an dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte der Neuzeit, Prof. Dr. Hermann Dilcher als wissenschaftliche Mitarbeiterin.
Nach dem 2. Staatsexamen arbeitet sie zunächst als freie Mitarbeiterin in einer Iserlohner Kanzlei. Als Nebentätigkeit unterrichtete sie das Fach „Recht“ u.a. beim Bildungswerk der Wirtschaft in Essen sowie der SIHK in Hagen.
Im September 1994 machte sie sich mit ihrem Ehemann und der Kollegin Frau Selheim selbständig.
Rechtsanwältin Müller liebt ihre vielseitige Tätigkeit, da sie jeden Tag mit den unterschiedlichsten Menschen und Schicksalen zu tun hat und nicht immer nur am Schreibtisch sitzt, sondern die Interessen ihrer Mandanten auch über Orts- und Gerichtstermine vertritt. „Jura“ ist bei weitem nicht so trocken, wie die meisten Leute glauben, sagt Frau Müller.
Um juristisch mit der ständig wechselnden Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung Schritt halten zu können und somit einen qualitativ hochwertigen Beratungsstandard zu gewährleisten, besucht Frau Müller regelmäßig Lehrgänge und bildet sich durch Fachliteratur weiter.
Im Bereich des Familienrechts betreut Rechtsanwältin Müller Mandanten bei Scheidungen und den sich hieraus ergebenden Folgesachen. Unter anderem vertritt sie ihre Mandanten in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und in vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen. In diesem Zusammenhang findet häufig eine Beratung im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz statt, welches vorrangig Frauen vor häuslicher Gewalt schnellstmögliche Hilfe bieten soll. Aus diesem Sachzusammenhang ergeben sich auch häufig strafrechtliche Verfahren, wie z.B. Strafverfahren wegen Sexualdelikten sowie schwere Körperverletzung. Insoweit übernimmt Rechtsanwältin Müller die Vertretung der Opfer als Nebenklägervertreterin in den Strafverfahren.
Das Familienrecht ist vielfach mit dem Ausländerrecht, einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Juristin Müller. Neben Familienzusammenführungsanträgen zu Beginn einer Partnerschaft ist häufig Streitpunkt, ob nach vorzeitiger Auflösung der Ehe die Frauen ein eigenes Aufenthaltsrecht in Deutschland begründet haben.
Ein besonderes Interesse hat Frau Rechtsanwältin Müller auf dem Gebiet des Sozialrechts. Hier vertritt sie Mandanten, die Probleme in der Durchsetzung ihrer Rente, insbesondere der Erwerbsunfähigkeitsrente, der Schwerbehinderung, Pflegeversicherung sowie der Anerkennung von Arbeitsunfällen bzw. von der Anerkennung von Berufserkrankungen haben. Ein neues Tätigkeitsfeld ergibt sich durch die Neuregelung der Arbeitslosenhilfe II, welche nunmehr der Sozialgerichtsbarkeit unterstellt ist.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Christiane Müller
- Nohlstraße 18
58636 Iserlohn
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Spezialitäten
Durch ihre Vorstandsarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Iserlohner Frauengruppen verfügt Rechtsanwältin Müller über Kontakte zu frauenspezifischen Institutionen, wie z.B. zu dem Frauenhaus, der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Iserlohn, der Schwangerschaftsberatungsstellen sowie therapeutischen Einrichtungen, so dass in diesem Sachzusammenhang auch Hilfesuchenden ein „all-inclusive“-Paket angeboten werden kann. Dies bedeutet, dass neben der juristischen Beratung Hilfesuchende auch unbürokratisch an Beratungsstellen weitergeleitet werden können.
Rechtsanwältin Müller legt Wert darauf, dass ihre Mandanten nicht nach 5 Minuten Redezeit abgefertigt werden. Ihr ist es wichtig, ihren Mandanten das Gefühl zu bieten, ihnen hilfreich zur Seite stehen zu können. Dabei nimmt sie sich auch Zeit, bei Fragen über den Rechtsfall hinaus alles weitere zu besprechen.
Außerberufliche Engagements
In ihrer Freizeit liest Rechtsanwältin Müller viel und verreist leidenschaftlich gerne. Weitere Hobbys sind in der Freiluftsaison Ski- und Radfahren sowie Wandern. Auch der heimische Garten wird nach einem anstrengenden Arbeitstag liebevoll umpflegt. Daneben besucht sie ganzjährig ein Fitnesscenter, um den Alltagsstress abzuarbeiten.
Rechtsanwältin Müller ist seit 1996 Mitglied im Zontaclub Iserlohn Area. Dies ist ein weltweiter Zusammenschluss berufstätiger Frauen mit dem vorrangigen Ziel, die Stellung der Frau im rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und beruflichen Bereich zu verbessern. Bindend ist dabei der Gedanke, dass Zonta national überparteilich, überkonfessionell und weltanschaulich neutral ist. Zur Zeit ist Rechtsanwältin Müller Mitglied im Komitee „Status der Frau“.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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