Helmut Mühlenbäumer
Kurzprofil
Rechtsanwalt Helmut Mühlenbäumer ist seit 1983 in Kleve als Rechtsanwalt tätig und gründete im Juli 2002 seine eigene Kanzlei, welche sich in direkter Nähe zur Schwanenburg befindet, dem Wahrzeichen der Stadt Kleve.
Die Öffnungszeiten der Kanzlei sind täglich zwischen 8.00-12.30Uhr, sowie von Mo-Do zwischen 14.00-18.00Uhr und zusätzlich am Fr zwischen 14.00-17.00Uhr.
In dieser Zeit nehmen die drei Mitarbeiterinnen oder Rechtsanwalt Mühlenbäumer selbst Terminvereinbarungen entgegen.
Darüber hinaus gibt es eine informative Homepage www.ra-muehlenbaeumer.de , welche Rechtsanwalt Mühlenbäumer für seine Mandanten eingerichtet hat.
Kontakt
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Helmut Mühlenbäumer - Goldstr. 2 - 4
47533 Kleve
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (2821) 891520
- Telefax
- +49 (2821) 891522

Fachanwalt für
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Helmut Mühlenbäumer wurde 1954 in Nottuln im Münsterland geboren.
Seine Studienzeit absolvierte er an den Universitäten von Berlin und Münster. Nach seinem Studienabschluss und der Zulassung als Rechtsanwalt ließ sich Herr Mühlenbäumer in der Stadt Kleve nieder und praktiziert dort seither. Er ist verheiratet und Vater zweier Töchter.
Rechtsanwalt Mühlenbäumer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er ist berechtigt, an allen Oberlandesgerichten aufzutreten. Dieses ermöglicht es ihm, auch in allen Berufungsverfahren tätig zu werden.
Herr Mühlenbäumer ist überzeugter Jurist, der es sehr schätzt mit unterschiedlichen Menschen in Kontakt zu stehen und etwas über deren Lebenseinstellungen und Lebensumstände zu erfahren. Für ihn macht es jede Fallbearbeitung erforderlich, Problemstellungen neu zu überdenken und aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, wodurch eine individuelle und flexible Gesamtbetreuung eines jeden Mandanten gewährleistet ist.
Um ständig gut informiert zu sein, ist Rechtsanwalt Mühlenbäumer Mitglied im deutschen Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Die notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen werden kontinuierlich wahrgenommen, ebenso der Informationsaustausch mit Kollegen.
Im Familienrecht bearbeitet der Anwalt sämtliche Fälle, die mit Ehe und Familie zu tun haben, dazu gehören: Scheidungsverfahren, Unterhaltsberechnung, Hausratsteilung, vermögensrechtliche Auseinandersetzung, Kindschaftsrecht und Ehevertrag.
Neben dem Fachanwalt für Familienrecht hat Herr Mühlenbäumer an der Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht teilgenommen, deshalb ist er auf diesem Gebiet immer auf dem neuesten Stand bezüglich arbeitsrechtlicher Regelungen und Kündigungsschutzverfahren, was es ihm ermöglicht in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite zu beraten und zu vertreten.
Den Bereich Verkehrsrecht deckt der Anwalt ebenfalls ab und unterstützt Mandanten bei der Regulierung von Unfallschäden und erledigt den damit verbundenen Schriftverkehr mit den Versicherungen. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Mühlenbäumer seine Mandanten in verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder Bußgeldverfahren.
Im Baurecht kann Herr Mühlenbäumer ebenso mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es z. B. um Fragen der Durchsetzung von Ansprüchen aus Baumängeln oder um die Durchsetzung von Werklohnforderungen bzw. Architektenforderungen geht.
Ein besonderes Interesse gilt dem Inkassorecht, in dem Rechtsanwalt Mühlenbäumer mit Erfolg tätig ist.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de