Johann Merk

Kanzlei Laub & Merk

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Merk wurde im Jahr 1955 in Stafflangen bei Biberach/Riß geboren und studierte Jura an der Universität in Kostanz. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Ravensburg; im November 1983 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.

Herr Merk verfügt über Englischkenntnisse sowie über Grundkenntnisse in der französischen Sprache.

Seine Tätigkeitsfelder sind: Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Strafrecht, allgemeines Zivil- und Vertragrecht, Inkasso.

Im Verkehrsrecht ist Herr RA Merk Ihr kompetenter Berater in allen Rechtsfragen. Im Falle eines Unfalls, einer Verkehrsstraftat oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit vertritt Herr Merk Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Bei Verkehrsunfällen geht es u.a. um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, usw.). Auch wenn Sie meinen, dass der Unfall ausschließlich vom Unfallgegner verursacht wurde und „alles klar“  ist, sollten Sie dennoch den Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Oftmals versuchen Versicherungen auch in klaren Fällen, die Schadensersatzansprüche nur teilweise zu regulieren. Was viele nicht wissen: Wurde der Verkehrsunfall vom Unfallgegner verursacht, zahlt die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten.
Prinzipiell sollten Sie bei jedem Verkehrsunfall oder einem sonstigen Schadensereignis den Rechtsanwalt aufsuchen und sich über Ihre Rechte beraten zu lassen!

Im Miet- und Pachtrecht geht es vorwiegend um Rechte und Pflichten aus dem Miet- oder Pachtverhältnis. Der Vermieter/Verpächter besteht beispielsweise auf Bezahlung der vereinbarten Miete/Pacht, der Mieter hat begründete Einwendungen. Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses nicht nach, geht das Interesse des Vermieters auf die Kündigung und Räumung des Mietobjektes. Herr RA Merk hilft Ihnen, Ihr Recht zu finden.

Im Strafrecht sollten Sie nicht vermeiden, Herrn RA Merk sofort aufzusuchen, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie in die Wege geleitet wird. Oft es ist von großem Vorteil, bereits im Vorfeld mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft kann oftmals eine Anklage vermieden werden. Ist bereits Anklage erhoben, kann möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens ohne gerichtliche Hauptverhandlung erreicht werden.

Im allgemeinen Zivilrecht stehen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen Parteien im Vordergrund. Auch hier gilt, dass der Rechtsanwalt rechtzeitig aufgesucht werden sollte. Ihr Anwalt ist Ihr unabhängiger Interessenvertreter und Berater der versuchen wird, mit Ihnen zusammen nach einer bestmöglichsten Lösung zu suchen.

Herr Merk liebt an seinem Beruf hauptsächlich, dass ständig neue Fälle zu bearbeiten sind. Mandantengespräche außer Haus oder das Wahrnehmen von Gerichtsterminen trägt zur Abwechslung bei. Herr RA Merk scheut sich nicht, auch größere Fahrtstrecken in Kauf zu nehmen, um die Mandanten vor auswärtigen Gerichten oder Behörden vertreten zu können.

Herr Rechtsanwalt Merk ist als Schlichter bei der Gütestelle des Amtsgerichts Bad Waldsee zugelassen.
Er ist Mitglied
- im Anwaltsverein Ravensburg e.V.
- in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein


 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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