Götz Hirschfeld
Kurzprofil
Herr Rechtsanwalt Götz Hirschfeld ist seit 1987 als Rechtsanwalt in Stadthagen tätig. Er setzt eine alte Familientradition in der Familie Hirschfeld fort. Bereits der Vater von Herrn Hirschfeld arbeitete in der seit 50 Jahren bestehenden Sozietät als Rechtsanwalt und Notar.
In den Bürozeiten zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr und zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr ist Herr Hirschfeld erreichbar. Termine werden nach Vereinbarung getroffen.
Die Kanzlei befindet sich in der Fußgängerzone in unmittelbarer Nähe zur Sankt- Martini-Kirche . Öffentliche Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Neben mittelständischen - und kleineren Unternehmen sowie Privatpersonen zählen auch Kommunen und übergeordnete Behörden zu seinen Mandanten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Götz Hirschfeld - Obernstr. 56
31655 Stadthagen
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (5721) 77094
- Telefax
- +49 (5721) 71588

Fachgebiete/Charakteristika
Götz Hirschfeld studierte in Göttingen Rechtswissenschaften und machte in den Bezirken Hannover und Bückeburg sein Referendariat. Als vielseitiger Anwalt legt er auf die Zufriedenheit seiner Mandantschaft gesteigerten Wert. Seine Stärken liegen in Standfestigkeit und Beharrlichkeit sowie auch in seiner Ausgeglichenheit, welche letztlich dem Mandanten zu Gute kommen.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht befasst sich der Jurist in erster Linie mit Kaufverträgen, Werkverträgen und Mietverträgen. Die letztgenannten Vertragstypen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit seinem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt,
dem Immobilienrecht. In diesem Zusammenhang stellen sich oft Fragen bei der Errichtung, dem Erwerb bzw. der Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundbesitz.
Herr Hirschfeld berät Sie zum einen bei dem Erwerb aber auch bei der Verwaltung oder der Veräußerung von Immobilien und Wohnungseigentum, bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen und Bauträgerverträgen. Er steht Ihnen aber auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen zur Seite.
Da gerade im Immobilienrecht, insbesondere beim Grundstückskauf, viele Regelungen der Beurkundung bedürfen, ist Rechtsanwalt Hirschfeld als Notar auch in der Lage, diese zusätzlich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit durchzuführen.
Weitere Interessenschwerpunkte des Rechtsanwaltes bilden das Familienrecht und das Erbrecht. Dies betrifft insbesondere das Recht der Ehescheidung und die damit verbundenen Fragen der Regelung der elterlichen Sorge, des Kindesunterhaltes, der Vermögensregelung, der Unterhaltsansprüche des Ehegatten, aber auch die Verhältnisse an der Ehewohnung und die Verteilung des Hausrats. In diesem Gebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst.
Da bereits vor der Eheschließung durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vermieden werden können, berät Herr Hirschfeld Sie in diesem Zusammenhang auch zu den notwendigen notariellen Vereinbarungen.
Da das Familienrecht viele Parallelen zum Erbrecht aufweist, ist gerade das Erbrecht eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Hirschfeld. Er berät Erblasser bei der Planung und Gestaltung ihrer Erbfolge. Erben berät und vertritt Herr Hirschfeld, wenn der Erbfall eingetreten ist und sachkundiger Rate zur Abwicklung des Erbes gefragt ist.
Darüber hinaus ist er in seiner Eigenschaft als Notar auch bei der Gestaltung und Abfassung von Testamenten und Erbverträgen behilflich.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


