Chris Liebermann

Fachgebiete/Charakteristika

Chris Liebermann wurde 1971 in Sonneberg geboren. Sein Studium der Rechte absolvierte er von 1991 bis 1997 an der Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen folgte ein zweijähriger Auslandsaufenthalt in Australien und Südostasien. In dieser Zeit konnte er seine Sprachkenntnisse in Englisch vertiefen, welches er fließend beherrscht. Des Weiteren besitzt er Grundkenntnisse in den Sprachen Spanisch und Russisch. 1999 begann Herr Liebermann das Referendariat in Nürnberg und beendete dieses 2001 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. Ende 2002 begann er seine Rechtsanwaltstätigkeit.

Rechtsanwalt Liebermann vertritt nicht nur alle Fälle mit großer Sprachgewandtheit, sondern versteht auch die “Sprache der Mandanten”. Zudem pflegt er Kontakte zu Anwälten anderer Fachgebiete, Behörden, Versicherungen — auch im Ausland (Spanien) —, auf die er bei Bedarf zurückgreifen kann.

Rechtsanwalt Chris Liebermann berät und vertritt seine Mandanten im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht, Verkehrszivilrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Herr Liebermann ist seit 2006 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer — hier die Rechtsanwaltskammer Tübingen — zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Chris Liebermann berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Insbesondere im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht kann er eine langjährige anwaltliche Erfahrung vorweisen, die es ihm ermöglicht, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zielgerichtet und effektiv zu vertreten. Herr Liebermann unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Themen: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dieses regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen den Wohnungseigentümern und Dritten, wie insbesondere dem Bauträger, Handwerkern, Dienstleistern et cetera sowie vor allem dem Hausverwalter. Wohnungseigentümer ist der Erwerber einer Wohnung, an der Wohnungseigentum begründet wurde. Die Gesamtheit der Wohnungseigentümer ist die Wohnungseigentümergemeinschaft, die seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 nunmehr soweit rechtsfähig ist.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird in der Regel durch einen Hausverwalter vertreten. Dieser sorgt in erster Linie dafür, dass das Hausgeld, auch Wohngeld genannt, regelmäßig durch sämtliche Wohnungseigentümer bezahlt wird, damit die gesamte Wohnungseigentumsanlage bewirtschaftet werden kann. Der Hausverwalter setzt auch die durch die Wohnungseigentümer vorgenommenen Beschlüsse durch. Die Entscheidungen der Wohnungseigentümer darüber, wie die Wohnungseigentumsanlage verwaltet werden soll, treffen die Wohnungseigentümer nämlich vor allem durch Beschlüsse, und dies in der Regel mit der Mehrheit der in der Eigentümerversammlung anwesenden stimmenberechtigten Personen. Die Eigentümer, die mit dem Beschluss der Gemeinschaft nicht einverstanden sind, können diesen angreifen. Hierfür bleibt ihnen in der Regel allerdings nur ein Monat ab der Beschlussfassung Zeit.

Der häufigste Streit im Wohnungseigentumsrecht entsteht um:

  • Rückstände beim Hausgeld (auch Wohngeld genannt) einschließlich zu zahlender Sonderumlagen
  • Unzufriedenheit mit der Arbeit der Hausverwaltung
  • Korrektheit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes
  • bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, die in die Rechte einzelner Wohnungseigentümer eingreifen, die nicht hingenommen werden sollen
  • Störung des Hausfriedens durch einzelne Wohnungseigentümer oder deren Mieter, die freiwillig nicht abgestellt werden.

Vertrauen Sie in diesen und ähnlichen Fragestellungen auf Rechtsanwalt Liebermann.

Thematisch eng mit dem Mietrecht verknüpft ist das Nachbarrecht. Grundsätzlich hat ein Eigentümer nach den gesetzlichen Vorschriften das Recht, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren und Dritte von jeder Einwirkung auszuschließen. Rechtsanwalt Chris Liebermann berät Sie über Einzelheiten bezüglich der Zulässigkeit einer Bepflanzung oder einer Bebauung auf Ihrem Grundstück, über den Abstand und die Höhe von Hecke, Baum, Sichtschutzeinrichtung, Grenzeinrichtung oder über Art und Umfang von zulässigen Bebauungen. Der Jurist betreibt darüber hinaus die Geltendmachung von Abwehransprüchen wegen Überhanges oder Überbaus. Oftmals lassen sich nachbarrechtliche Streitigkeiten im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit und Moderation leider nicht lösen. Natürlich ist Herr Liebermann dann auch Ihr Ansprechpartner für nachbarrechtliche Prozesse, so zum Beispiel:

  • die Klage auf Beseitigung unzulässiger Bepflanzung oder Bebauung,
  • die Klage auf Einhaltung von Grenzabstand oder
  • das Verfahren wegen Überschreitung nachbarrechtlich vorgeschriebener Grenzen.

Zu seinem Tätigkeitsumfang gehört darüber hinaus auch die Durchführung des vorgeschriebenen Streitschlichtungsverfahrens.

Im Verkehrszivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Lassen Sie sich hier von Chris Liebermann beraten und vertreten.

Neben seinen Spezialgebieten verfügt Rechtsanwalt Chris Liebermann über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Allgemeinen Zivilrechts. Insbesondere zu nennen sind hier das Vertragsrecht, das Gewährleistungsrecht sowie das Haftungsrecht.


 

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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