Anton Schmidt

Fachgebiete/Charakteristika

Anton Schmidt wurde 1960 in Lindau am Bodensee geboren und studierte in München, wo er auch sein Referendariat absolvierte. Herr Schmidt ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen. An diesem Beruf schätzt er den Umgang mit den unterschiedlichsten Menschen. Der Jurist spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Anton Schmidt spezialisierte sich auf das Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG). Er ist seit 2003 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Seit 2006 ist darüber hinaus Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer — hier die Rechtsanwaltskammer Tübingen — zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das gegenwärtige Arbeitsrecht ist das Ergebnis einer über hundertjährigen Entwicklung. Es ist im Wesentlichen Schutzrecht des Arbeitnehmers. Das Arbeitsrecht soll die widersprechenden Interessen zwischen Wirtschaft und Arbeitnehmer ausgleichen und ist somit Teil des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinne. Im Interesse der Verwirklichung dieses Grundgedankens des Arbeitsrechts bietet Ihnen Rechtsanwalt Schmidt fundierte Unterstützung. Er berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer im privaten und kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere bei der Vorbereitung von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungsvertrag und Aufhebungsvertrag, Abfindungsvereinbarung, beim Erstellen von Sozialplan und Interessenausgleich, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, etwa in Kündigungsschutzverfahren, bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder der Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche und Schadenersatzansprüche. Im Übrigen bietet Herr Schmidt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten zur Vorbereitung eines Beschlussverfahrens oder im Beschlussverfahren selbst.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben.

Rechtsanwalt Anton Schmidt vertritt seine Mandanten in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung des Kaufvertrags über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Jurist berät Sie beispielsweise in den häufigen Problemfällen: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Zusätzlich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Erster Vorsitzender des Mietervereins Oberschwaben e.V. und berät die über dreitausend Mitglieder des Vereins in mietrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise Nebenkosten, Eigenbedarf, Sonderkündigung, Mieterhöhung, Mietaufhebung, Staffelmiete, Kappungsgrenze, Kündigung, Mängel, Mängelbeseitigung, Lärmschutz, Untermiete.

Herr Schmidt ist ein leidenschaftlicher Schachspieler, der punktgenaue Fragen und Antworten zu seinen Fällen zu formulieren weiß.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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