Stefan Weufen

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Stefan Weufen wurde 1964 in Mönchengladbach geboren und studierte Rechtswissenschaften in Trier. Er ist seit Anfang 1993 als Rechtsanwalt tätig. Seit 1996 besitzt er die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht und seit 1997 die Fachanwaltschaft für Familienrecht. Er ist überdies an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Zu seinen Schwerpunkten zählen neben den  Fachanwaltschaften das individuelle und kollektive Arbeitsrecht und das  gesamte Spektrum des Familienrechts. Seine Interessensschwerpunkte umfassen daneben das Erbrecht und das Verkehrsrecht .

Seine Tätigkeit im Bereich des  Individualarbeitsrechts umfasst dabei die gesamte Bandbreite wie beispielsweise Abfindungen, Abmahnungen, Arbeitsunfähigkeit, Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträge, Ausbildung, Betriebsübergang,  Ausübung des Direktionsrecht, Kündigungen und Änderungskündigungen, Mutterschutz, Schwerbehinderung, Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, Gewährung oder Übertragung von Urlaub, Vergütungsfragen, Versetzungen, Änderung, Auslegung und Befristung von Verträgen und Belange bezüglich des Wettbewerbs oder auch Auslegung und Berichtigung von Zeugnissen.

Im Kollektivarbeitsrecht beinhaltet seine Arbeit unter anderem die vollständige Beratung und Betreuung von Arbeitgebern oder Betriebsräten und Personalvertretungen. Dies erstreckt sich über eine Beratung und Begleitung bis hin zur Verhandlungsführung in allen Fragen der sozialen, personellen und wirtschaftlichen Mitbestimmung einschließlich der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Hierzu gehören auch die Einleitung, Durchführung und Vertretung von Betriebsräten oder Arbeitgebern in Beschlussverfahren oder auch die Einberufung und Durchführung einer Einigungsstelle. Weiterhin umfasst diese Tätigkeit die Beratung und Vertretung beim Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen unter Berücksichtigung neuerer Gestaltungsmöglichkeiten nach dem SGB III, beispielsweise Transfermaßnahmen.

Das Gebiet des Familienrechts umfasst neben den Scheidungen die Klärung von Fragen des Ehegatten- und/oder Kindesunterhalts, die Hausratsteilung und Nutzung der Ehewohnung, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich sowie die  Problematiken bei der Ausgestaltung des Sorge- und/oder Umgangsrechts.
Zum Familienrecht gehört auch sein Schwerpunkt im Erbrecht. Hierbei befasst er sich mit den Ansprüchen und Pflichten der Erben und Pflichtteilsberechtigten.

Ein Interessensschwerpunkt seiner Arbeit umfasst das Verkehrsrecht. Hier bearbeitet er die allgemeine Regulierung von Unfallschäden, das Verkehrsstraf- und Ordungswidrigkeitenrecht,  sowie die Regulierung von Personen- und Sachschäden. Zudem klärt er Fragen bezüglich der Leistungen der Versicherungen im Zusammenhang  mit der Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Rechtsanwalt Weufen ist der persönliche Kontakt zu seinen Mandanten sehr wichtig. Der Aufbau eines beiderseitigen Vertrauensverhältnisses ist dabei zentraler Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Arbeit. Hierbei ist es ihm wichtig, sich auf die Bedürfnisse seiner Mandantschaft sachgerecht einzustellen und sie kompetent zu vertreten.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Stefan Weufen
Hohenzollernstraße 44
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Außerberufliche Engagements

Auch außerhalb seiner juristischen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Weufen sehr engagiert. Im Bereich des Sports ist er nicht nur aktiver Handballspieler, sondern auch 1. Vor-sitzender des VfL Welfia 1929 e.V. Mönchengladbach. Neben der Vereinsführung beteiligt er sich im Sponsoring und steht beratend zur Seite.

Zudem engagiert er sich auch auf sozialer Ebene. Er berät den Volksverein Mönchengladbach gGmbH. Ziel dieses gemeinnützigen Vereins ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch sozialpädagogische Betreuung und Hilfestellung sowie Unterstützung von Arbeitslosen.

Überdies ist Rechtsanwalt Weufen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht, der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins, der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V., der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins und des Anwaltsvereins Mönchengladbach.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de