Markus Selzener
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Selzener in Witten wurde 2004 gegründet. Das Spektrum der von der Kanzlei angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und der Unternehmen, primär des Mittelstandes ab. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (mail@ra-selzener.de) und eine Internetpräsenz (www.ra-selzener.de).
Die Kanzleiräume sind in der Johannisstraße 32 in der Nähe des Rathauses und des Busbahnhofs und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten. Durch die Lage besteht auch ein Anschluss an das S-Bahnnetz Wittens. Mit den S-Bahn-Linien 5 und 8 gelangen Sie zur Haltestelle “Hauptbahnhof”, von dort sind es zur Kanzlei Selzener nur wenige Minuten Fußweg.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 17.30 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis12.30 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Markus Selzener - Johannisstr. 32
58452 Witten
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2302) 81063
- Telefax
- +49 (2302) 88084
Fachgebiete/Charakteristika
Markus Selzener wurde 1964 in Wuppertal geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der Universität Passau und der Ruhr-Universität Bochum Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgericht Düsseldorf. Der Jurist, seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen bundesdeutschen Gerichten auftretungsberechtigt. Bevor er 2004 seine eigene Kanzlei in Witten gründete, war er zunächst Syndikusanwalt bei einer Krankenkasse.
Rechtsanwalt Selzener ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der Deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Außerberuflich ist er als Mitglied der FDP sachkundiger Bürger im Sportausschuss der Stadt Bochum. Darüber hinaus ist er Mitglied der Kreis-Spruchkammer des Deutschen Fußballbundes (DFB) in Bochum.
Herr Selzener spricht fließend Englisch und gut Französisch.
Rechtsanwalt Markus Selzener bearbeitet schwerpunktmäßig das Sozialversicherungsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Individualarbeitsrecht.
Rechtsanwalt Selzener unterstützt Sie im Sozialversicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Die Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Markus Selzener berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde.
Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Selzener liegt im Familienrecht. Dieses enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Einen Schwerpunkt Herrn Selzeners stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwalt Selzener über einen großen Erfahrungsschatz. Er befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Darüber hinaus berät und unterstützt Sie Rechtsanwalt Selzener auch im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Selzener in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Selzener.
Weiter wird Rechtsanwalt Selzener auch im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der fast immer mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Selzener als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Individualarbeitsrecht. Dieses hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Rechtsanwalt Selzener steht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber als Interessensvertreter zur Verfügung. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Selzener damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Selzener die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Markus Selzener bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitszeit.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
3232 Zugriffe seit dem 18.11.2004


