Heinz Weber

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Der 1950 in Münster-Sarmsheim geborene Volljurist ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Das Studium der Rechtswissenschaften führte er in Mainz durch, sein Referendariat beim Landgericht  Bad Kreuznach, bei der dortigen Staatsanwaltschaft und  der Stadtverwaltung Bingen.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Herr Weber ist Einzelanwalt und vereinbart die Termine mit den Mandanten gewöhnlich selbst, um seine Zeit bestmöglich koordinieren zu können.

Die Kanzlei befindet sich im Stadtteil Büdesheim in unmittelbarer Nähe des „Alten Rathauses“. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind vorhanden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Heinz Weber
Burgstr. 8
55411 Bingen
Rheinland-Pfalz
Deutschland

Telefon
+49 (6721) 41004
Telefax
+49 (6721) 41005
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Die Kanzlei ist als Allgemeinpraxis ausgelegt, in der familien-, verkehrs- und steuerrechtliche Mandate Schwerpunktgebiete sind. Am liebsten bearbeitet Herr Weber familienrechtliche Anfragen. Inhalte seiner Arbeit sind auch Ordnungswidrigkeiten, das Verkehrsstraf- und Unfallschadensrecht, Unterhalts- und Kindschaftsfragen sowie sämtliche steuerberatenden Aufgaben, wie beispielsweise die Erstellung von Steuererklärungen, das Einspruchsverfahren und Klagen vor den  Finanzgerichten. Herr Weber ist in allen steuerlichen Fragen Ansprechpartner für seine Mandanten und hat hierdurch einen großen Kundenkreis gewonnen, den er auch in zivilrechtlichen Fragen vertritt. Seine Neigung zum Steuerrecht ist auch auf seine frühere Anstellung bei der Landesfinanzverwaltung Rheinland-Pfalz zurückzuführen, die er einnahm, bevor er das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte.

Seine Fremdsprachenkenntnisse umfassen das Schriftfranzösisch und Englisch in Wort und Schrift.

An seinem Beruf liebt er den Umgang mit den Menschen und die Möglichkeit, die Probleme der Leute lösen zu dürfen.

Herr Weber ist an allen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht Koblenz zugelassen und damit auftretungsberechtigt. Somit ist er in der Lage, Sie umfassend zu beraten.

Als seine größte juristische Stärke bezeichnet er seine Fähigkeit, auf die Mandanten einzugehen und speziell für sie eine Lösung zu finden.

Bereits seit 1975 ist Herr Weber Leiter einer Beratungsstelle eines der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands sowie seit 1993 zusätzlich Regionalbevollmächtigter in der Führungsebene des Vereins.

In seiner Freizeit ist Herr Weber im geschäftsführenden Vorstand der Deutsch-Französischen Gesellschaft Münster-Sarmsheim e.V., die mehr als 800 Vereinsmitglieder zählt, tätig. In diesem Amt ist er sehr engagiert und verwendet einen großen Teil  seiner freizeitlichen Disponibilität für diese nebenberufliche Verpflichtung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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