Henning Klein

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Kleins oberstes Ziel ist es, im Rahmen des rechtlich Zulässigen das Optimum für den Mandaten zu erreichen. Hierbei beweist er stets eine ausgewogene Mischung aus Standhaftigkeit und Ausdauer sowie Gespür für Situationen, in denen ein mitunter von der Norm abweichendes Verhalten an den Tag gelegt werden muss, um zum angestrebten Erfolg zu gelangen.

Die einzelnen Schwerpunktgebiete von Rechtsanwalt Klein gliedern sich auf wie folgt:

Die anwaltliche Tätigkeit im Mietrecht erstreckt sich überwiegend auf den Bereich des Wohnraummietrechts, mithin auf die Gestaltung, Änderung und Ergänzung von Mietverträgen, die Durchführung des Mietverhältnisses und dessen Beendigung sowie den Räumungsschutz. Mietrechtliche Mandate umfassen jedoch auch die Gewerbemiete und das Pachtrecht.
Rechtsanwalt Klein kann Ihnen insbesondere in der Frage des Ablaufes solch typischer mietrechtlichen Fragen, wie Sie sich gegen einen Mangel der Mietsache zur Wehr setzen können, wie hoch eine Minderung ausfallen darf und wie Sie eine solche geltend machen können sowie unter welchen Umständen Sie dem Mieter/Vermieter gegenüber die Kündigung aussprechen dürfen, helfen.
Dabei vertritt Rechtsanwalt Klein sowohl die Interessen von Mietern als auch Vermietern.

Das Rechtsgebiet des Straßenverkehrsrechts setzt sich insbesondere zusammen aus dem Schadensrecht, also der Frage ob Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld beansprucht werden kann, Vertragsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Fahrerlaubnisrecht, Versicherungsrecht sowie den Gebieten der Verkehrsmedizin und -psychologie und der Unfallrekonstruktion.

Aufgabe des Rechtsanwaltes in der Funktion des Strafverteidigers ist es, in allen Lagen des Verfahrens, so auch schon vor Erhebung der öffentlichen Anklage, die Staatsanwaltschaft und das Gericht von der Unschuld des Mandanten zu überzeugen. Da etwa 80 % der Anklagen zu einer Verurteilung führen, kann die beste Vorbereitung einer Hauptverhandlung nur Vermeidung durch erfolgreiche Verteidigung im Ermittlungs- und Zwischenverfahren lauten.
Eine möglichst umfassende Aufklärung des Falles zugunsten des Beschuldigten und eine Einstellung des Verfahrens noch vor Erhebung der Anklage stellen für Rechtsanwalt Klein oberste Priorität im Strafverfahren dar.

Das Inkassorecht umfasst sowohl die Beitreibung berechtigter Forderungen als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen, zudem die Veranlassung einer ordnungsgemäßen Zwangsvollstreckung sowie die Überprüfung drohender oder bereits ergangener Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und deren Abwehr.


 

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Henning Klein
Burgwall 5 (zw. Roermonder Str.13 und 15)
41812 Erkelenz
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Telefax
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Homepage
http://www.lindenlauf-klein.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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