Arbeitsunfall, Alkohol 1
Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei AlkoholunfallEin Drucker hatte gerade bei seinem früheren Arbeitgeber seine Arbeitspapiere abgeholt, als er auf der Rückfahrt in einen Unfall
Die Richter am Bundessozialgericht sahen jedoch in der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit die allein wesentliche Ursache des Unfalls. Der Mann hätte trotz der Vorfahrtsverletzung des anderen Unfallbeteiligten durch rechtzeitiges Bremsen den Zusammenstoß der Fahrzeuge verhindern können. Infolge seiner Trunkenheit versagte die gesetzliche Unfallversicherung zu Recht jegliche Ersatzleistung.
Urteil des BSG vom 23.09.1997 2 RU 40/96 NZV 1998, Seite 114
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