Mitverschulden des Beifahrers für Unfall auf Trunkenheitsfahrt
Fahrer und Beifahrer einigten sich auf der Fahrt zu einem gemeinsamen Ausgang, dass der Beifahrer am Abend zurückfahren werde und der Fahrer
daher nach Belieben Alkohol trinken könne. Aus nicht geklärten Gründen fuhr der Fahrer
den Wagen auch auf der Rückfahrt, obwohl er 1,87 Promille
Alkohol im Blut hatte. Auf der Fahrt kam es zu einem alkoholbedingten Unfall, bei dem der Beifahrer schwer verletzt wurde.
Das Oberlandesgericht Celle nahm ein erhebliches Mitverschulden des Beifahrers an den erlittenen Verletzungen an und kürzte dessen Schadensersatzansprüche um 50 Prozent.
Urteil des OLG Celle vom 10.02.2005
14 U 132/04
OLGR Celle 2005, 157
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