Verkürzung der Führerscheinsperre

Wegen einer Trunkenheitsfahrt wurde ein Autofahrer zu einer Geldstrafe verurteilt. Daneben wurde gegen ihn eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von sechs Monaten angeordnet.

Unmittelbar nach Rechtskraft der Entscheidung nahm der Verurteilte erfolgreich an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer teil. Nach Vorlage beim Gericht verkürzte der Amtsrichter die Sperrzeit auf drei Monate. Die Teilnahme an derartigen Kursen kann daher durchaus lohnenswert sein.

AG Gummersbach vom 02.04.96; Az.: 10b Cs 31/96

 

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