Schmerzensgeld für Beifahrer

Wer sich von einem Bekannten in dessen Wagen mitnehmen läßt, hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn dieser einen Unfall verursacht. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn der Beifahrer weiß, daß der Fahrer Alkohol zu sich genommen hat und sich dennoch zu diesem ins Auto setzt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm begründet der Konsum geringer Mengen Alkohol noch keinen Zweifel an der Fahruntüchtigkeit.

Oberlandesgericht Hamm; Az.: 27 U 185/97

 

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