Günther Schmitz
Fachgebiete/Charakteristika
Günther Schmitz wurde in Beckum / Westfalen geboren. Bevor er zur Anwaltschaft zugelassen wurde, absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der „Westfälischen-Wilhelms-Universität“ in Münster sowie die Rechtsreferendarzeit in Münster und Hamm. Er war seit dem 01.12.1957 Anwaltsassessor und seit 1959 Rechtsanwalt in Gütersloh sowie seit 01.04.1960 in Bad Oeynhausen. 1966 wurde er zum Notar bestellt und schied im Februar 2002 wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Notaramt aus.
Das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Schmitz ist breit gefächert. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Haftpflichtrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht, Jugendstrafrecht und das allgemeine Strafrecht. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.
Das Arbeitsrecht ist heutzutage eines der wichtigsten Aufgabengebiete für die rechtsberatende Tätigkeit des Anwalts. Hier beschäftigt sich Rechtsanwalt Schmitz insbesondere mit der individuellen Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten, Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen und der Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten. Herr Schmitz vertritt sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerinteressen.
Als seine größte juristische Stärke sieht Herr Schmitz neben seiner immensen Berufserfahrung, seine Fähigkeit, sich in die Menschen hineinzuversetzen und so ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt aufzubauen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Günther Schmitz
- Bismarckstraße 17
32545 Bad Oeynhausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (5731) 29021
- Telefax
- +49 (5731) 29805

Spezialitäten
Rechtsanwalt Günther Schmitz ist ein Spezialist für das Verkehrsrecht. Dieses umfasst sowohl zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall als auch Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Die Vertretung durch Rechtsanwalt Günther Schmitz erfolgt hier vom „Knöllchen“ bis zum Entzug der Fahrerlaubnis, der sowohl aufgrund eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wie eines Strafverfahrens erfolgen kann. Im Bereich des Verkehrszivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Haftpflichtversicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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