Jürgen Hohl

Fachgebiete/Charakteristika

Jürgen Hohl, geboren im Jahr 1959 in Offenhausen / Kreis Reutlingen, absolvierte sein Jura Studium er an der „Albert – Ludwigs – Universität“ in Freiburg. Darauf folgten das Rechtsreferendariat in Ravensburg sowie die Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1988. Seit 1999 ist Rechtsanwalt Jürgen Hohl dazu berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Die Verleihung dieser Bezeichnung setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und überdurchschnittlich hoher praktischer Erfahrungen voraus. Herr Hohl verfügt über Grundkenntnisse der englischen Sprache.

In der Kanzlei Dr. Hörl & Hohl bearbeitet Rechtsanwalt Jürgen Hohl Mandate aus dem Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und dem Erbrecht. Im Übrigen deckt auch Herr Hohl die Kerngebiete des Zivilrechts ab.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Hohl auf das Familienrecht gesetzt. Als Fachanwalt für Familienrecht ist er Experte für Scheidungen und angrenzende Rechtsfragen, internationales Familienrecht, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsvereinbarungen sowie für die Vorbereitung von Eheverträgen. Weiterhin hilft Ihnen Herr Hohl bei der Regelung des Unterhaltes sowie der Durchsetzung der Interessen Ihrer Kinder. Auch bei Fragen im Rahmen von Partnerschaften, nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, oder Ansprüchen nicht miteinander verheirateter Eltern werden Sie von Herrn Hohl kompetent unterstützt. Durch seine Eigenschaft als Fachanwalt für Familienrecht absolviert Herr Hohl fortlaufend Lehrgänge und Fortbildungen, durch welche die besonderen Kenntnisse auf diesem Fachgebiet gewährleistet sind.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Mietrecht. Dieses regelt z. B. Kündigung und Räumung von Mietobjekten, Kündigungsfristen, Mietverträge, Mietminderungen, Mieterhöhungen, Schadensersatzansprüche usw. Dem Mandanten kommt dabei außer der langjährigen Erfahrung als Anwalt, auch die Mitgliedschaft des Juristen im „Deutschen Mietgerichtstag“ zugute. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Mietrecht ist Herr Hohl ein zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Mietrechts geht.

Im Verkehrsrecht berät und vertritt Jürgen Hohl seine Mandanten ausschließlich bei der Geltendmachung von verkehrszivilrechtlichen Ansprüchen. Hierbei geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen. Mit Hilfe des Erbrechts wird bestimmt, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Rechte und Pflichten er hat. Rechtsanwalt Jürgen Hohl ist ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner, wenn es um den Entwurf und die Pflege von Testamenten, Erbverträge, Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen etc. geht.

Rechtsanwalt Jürgen Hohl schätzt den Kontakt zu Menschen und den Abwechslungsreichtum, den sein Beruf möglich macht. Seine Stärke sieht Rechtsanwalt Hohl insbesondere auch darin, dass viele Verfahren im Rahmen von Verhandlungen mit der Gegenseite bereits außergerichtlich abgeschlossen werden können, so dass vielfach der Weg zu den Gerichten vermieden werden kann. Dabei kann der Mandant auf die Kompetenz und Seriosität des Juristen vertrauen.

Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaften Familien- und Erbrecht; Verkehrsrecht; Mietrecht des DAV
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jürgen Hohl
Eisenbahnstraße 35
88212 Ravensburg
Baden-Württemberg
Deutschland

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Telefax
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tübingen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de