Dr. Ulrich Hörl

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Ulrich Hörl wurde 1964 in Mannheim geboren. Nach dem Abitur studierte er an der „Albert – Ludwigs – Universität“ in Freiburg im Breisgau Rechtswissenschaften. Dem Referendarsdienst, den er in Ravensburg ableistete, folgte die Promotion zum Thema „Das strafrechtlich geschützte Vermögen im Konkurs des Gemeinschuldners“. Die Arbeit befasst sich mit ausgewählten Fragen, welche Vermögensgegenstände der Gemeinschuldner seinen Gläubigern zur Verfügung stellen muss und welche er für sich verwerten darf, ohne sich strafbar zu machen, etwa Arbeitnehmererfindungen, Softwarelizenzen, Marken u.a.

Seit dem Jahr 1993 ist Herr Dr. Hörl als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über Englischkenntnisse und Grundkenntnisse der französischen Sprache. Zudem ist er seit 1997 dazu berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Rechtsanwalt Dr. Hörl bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen in den Gebieten Arbeitsrecht, Inkasso, privates Baurecht, Architektenrecht und Verkehrsrecht an. Außerdem deckt er die Kerngebiete des Zivilrechts ab.

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Dr. Hörl Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte gerichtlich und außergerichtlich bei allen anfallenden Fragestellungen, insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Beschlussverfahren, etc.

Darüber hinaus ist Herr Dr. Hörl freiberuflicher Dozent an der Berufsakademie Ravensburg im Fachgebiet Arbeitsrecht.

Inhouse – Seminare auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gehören ebenso zu seinem Tätigkeitsbereich wie die Schulung von Betriebsräten.

Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen z.B. aus Darlehensverträgen, sowie bei der ggf. daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen. Meistens ist es der schnellere und billigere Weg, eine Forderung einem Rechtsanwalt zur Eintreibung zu übergeben, als zuvor ein Inkassoinstitut zu beauftragen.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird kompetent beraten und betreut.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim privaten Baurecht. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Herr Dr. Hörl steht Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite. Der Bauhandwerker selbst hat oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen, bei dessen Abwehr sie von Rechtsanwalt Dr. Hörl unterstützt werden. Thematisch oft mit dem Baurecht verknüpft ist das Architektenrecht. Schwerpunkt der hiesigen Tätigkeit ist die Durchsetzung offener Architekten-Honorarforderungen. Leistung will bezahlt sein. Die Vergütung ist in der Regel nicht explizit vertraglich geregelt und hat deshalb nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erfolgen. Die Frage, ob die strengen Grundsätze der HOAI eingehalten sind, birgt ein nicht seltenes Rechtsstreitpotenzial. In diesem Zusammenhang werden Bauherren, Bauträger, Handwerker wie Architekten und Ingenieure gleichermaßen vertreten.

Die Vorteile seines Berufs sieht der Jurist im Abwechslungsreichtum durch den Kontakt zu den unterschiedlichsten Mandanten und deren vielfältigen Rechtsproblemen, deren Lösung häufig zu juristischem und persönlichem Frieden führt.

Streitvermeidung durch Verhandlungen im Vorfeld einer juristischen Auseinandersetzung sieht Herr Dr. Hörl als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, wozu  neben juristischen Kenntnissen auch Verhandlungsgeschick und persönliches Engagement gehört.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Ulrich Hörl
Eisenbahnstraße 35
88212 Ravensburg
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (751) 36647-0
Telefax
+49 (751) 36647-23
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.dreher-partner.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tübingen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

3429 Zugriffe seit dem 28.10.2004