Klaus - H. Kaesler
Kurzprofil
Rechtsanwalt Klaus-H. Kaesler gründete 1976 seine Kanzlei im Zentrum von Dortmund. Diese befindet sich in einem Bürogebäude unweit des Landgerichts und der Justizvollzugsanstalt. Das Gebäude ist bequem sowohl mit der Straßenbahn als auch mit dem Auto zu erreichen. Nicht weit entfernt sind ausreichend Parkplätze vorhanden.
Die Schwerpunkte von Herrn Kaesler liegen überwiegend im Immobilien-, im Verkehrs-, im Familien-, im Erb-, und im Arbeitsrecht. Überdies ist er auch als Notar tätig, wodurch er seinen Mandanten bei allen Fragen weiterhelfen kann, die der notariellen Form bedürfen. Da viele Mitarbeiter der Kanzlei türkischer oder russischer Nationalität sind, kann die Korrespondenz auch in den entsprechenden Landessprachen Geführt werden.
Termine können von montags bis freitags zwischen 08.00 und 17.00 Uhr mit der Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Ekici vereinbart werden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Klaus - H. Kaesler
- Hamburger Str. 130
44135 Dortmund Innenstadt Ost
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (231) 579289
- Telefax
- +49 (231) 572699
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Klaus-H. Kaesler wurde am 01. April 1947 in Dortmund geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum und absolvierte seine Referendariatszeit in Essen, Kamen und Dortmund. Im Jahre 1976 wurde Herr Kaesler als Rechtsanwalt zugelassen. Noch im gleichen Jahr eröffnete er seine Kanzlei im Zentrum von Dortmund.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Kaesler liegt im Immobilienrecht. Ob Einfamilienhaus oder großindustrielle Produktionsanlage, Immobilien verkörpern immer einen beträchtlichen Wert. Errichtung, Erwerb, Verwaltung und Bewirtschaftung sind aber an viele Sach- und Rechtsfragen geknüpft. Herr Kaesler berät Sie zum einen zum Erwerb, zur Verwaltung und der Veräußerung von Immobilien und Wohnungseigentum, zur Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen und Bauträgerverträgen, zum anderen steht er Ihnen aber auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen zur Seite.
Da gerade im Immobilienrecht, insbesondere beim Grundstückskauf, viele Regelungen der Beurkundung bedürfen, ist Rechtsanwalt Kaesler als Notar auch in der Lage, diese zusätzlich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit durchzuführen.
Unfälle im Straßenverkehr geschehen täglich. In der Regel streiten sich die Unfallbeteiligten und die Versicherer über die Ansprüche und die Höhe der Zahlungen. Um Sie bei diesem Streit zu unterstützen, hat Herr Kaesler einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht. Dabei prüft er die Sach- und Rechtslage des konkreten Schadensereignisses und hilft Ihnen zu klären, wer den entstandenen Schaden (Gutachter, Verdienstausfall, Mietwagen und Reparaturkosten ) bezahlen muss, welche Schäden überhaupt ersetzungsfähig sind und ob, und gegebenenfalls welche, Ansprüche gegen eine Versicherung bestehen.
Oftmals gehen mit Verkehrsunfällen Vorwürfe einher, ein Unfallbeteiligter habe sich ordnungswidrig verhalten, was mit einem Verwarn-, Bußgeld, einem Eintrag in das Verkehrszentralregister bzw. einem Fahrverbot geahndet werden kann. Auch hier kann Herr Kaesler dem Betroffenen zur Seite stehen, indem er Akteneinsicht nimmt und eventuelle Fehler aufzeigt.
Überdies liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Kaesler im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst insbesondere das Recht der Ehescheidung und die damit verbundenen Fragen der Regelung der elterlichen Sorge, Kindesunterhalt, Vermögenstrennung, Unterhaltsansprüche des Ehegatten, Ehewohnung und Verteilung des Hausrats. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten, als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst.
Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Sie Herr Kaesler, gerade auch zu der notwendigen notariellen Form, gerne.
Da das Familien- und das Erbrecht viele Parallelen aufweisen ist das Erbrecht eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Kaesler. Er berät Erblasser bei der Planung und Gestaltung Ihrer Erbfolge. Erben berät und vertritt Herr Kaesler, wenn der Erbfall eingetreten und sachkundiger Rat zur möglichst nervenschonenden Abwicklung des Erbes gefragt ist. Gerne ist er Ihnen in seiner Eigenschaft als Notar bei der Gestaltung und Abfassung von Testamenten, Erbverträgen und ähnlichem behilflich.
Wenn Sie dies wünschen, steht er auch als Testamentsvollstrecker und Nachlaßverwalter zu Ihrer Verfügung.
Zudem ist Rechtsanwalt Kaesler im Arbeitsrecht tätig. Die meisten Fragen, sowohl der Arbeitnehmer als auch seitens der Arbeitgeber betreffen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei berät Herr Kaesler unter anderem dazu, ob eine Kündigung zulässig und wirksam ist, das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, eine vorherige Abmahnung zwingend ist, welche Kündigungsfrist beachtet werden muss, ob der Betriebsrat gehört werden muss und die Kündigung möglicherweise sozialwidrig ist.
Selbstverständlich können sich auch Betriebsräte auf die Unterstützung von Herrn Kaesler bei Verhandlungen über Sozialpläne oder Tarifverträge verlassen.
Da sich Herr Kaesler in einer Bürogemeinschaft mit insgesamt vier Anwälten befindet, ist er in der Lage, bei fachübergreifenden Themen schnellen und kompetenten Rat bei seinen Kollegen einzuholen.
Herr Kaesler besitzt gute Kenntnisse in der englischen Sprache. Dadurch, dass sechs der Mitarbeiter türkischer Abstammung und zwei russischer Abstammung sind, kann den Mandanten auch in den entsprechenden Landessprachen weitergeholfen werden. In diesem Zusammenhang bestehen auch gute Kontakte zu einer Kanzlei in der Türkei. Herr Kaesler vertritt auch Deutsche Firmen mit Zweigstellen in der Türkei und türkische Unternehmen zu allen deutschen Rechtsfragen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


