Maklergebühren für Hauskauf sind im Gegensatz zu Maklergebühren für eine Mietwohnung am neuen Arbeitsort nicht als Werbungskosten absetzbar
Zu den als Werbungskosten abziehbaren Umzugskosten bei einem beruflich veranlassten Ortswechsel gehören unter anderem auch die Maklerkosten, die im Zusammenhang mit dem Anmieten einer angemessenen Wohnung am neuen Arbeitsort aufgewendet werden. Demgegenüber können Maklergebühren für den Kauf eines Hauses oder einer neuen Wohnung am Arbeitsort nur als NebenkostenDer Bundesfinanzhof entschied, dass die Maklerkosten für den Erwerb eines Eigenheims auch nicht in der Höhe fiktiver Aufwendungen
Urteil des BFH vom 24.05.2000
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