Führerscheinkosten nicht absetzbar

Auch wenn ein Führerschein nur deshalb gemacht wird, um eine bestimmte Arbeitsstelle zu bekommen, versagt der Bundesfinanzhof die steuerliche Geltendmachung der Führerscheinkosten.

Beschluss des BFH vom 15.02.2005
VI B 188/04
Pressemitteilung des BFH

 

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