Grundstückskauf: Schuldzinsen als Werbungskosten

Schuldzinsen, die der Erwerber eines zum Vermieten bestimmten bebauten Grundstücks entsprechend der Vereinbarung im notariellen Kaufvertrag für den Zeitraum nach dem Besitzübergang bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises an den Verkäufer erstattet, sind

nicht als Anschaffungskosten zu behandeln, sondern als Werbungskosten absetzbar.

Urteil des BFH vom 27.07.2004
IX R 32/01
NJW 2004, 3735

 

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