Umzugskosten, Pauschalbeträge

Transport-, Reise- und Maklerkosten sind steuerlich absetzbar, wenn der Steuerzahler aus beruflichen Gründen umzieht. Für die sonstigen Umzugskosten legte nun das Bundesfinanzministerium folgende absetzbare Pauschalbeträge fest:

Der Pauschalbetrag für Ledige beträgt DM 924, für Verheiratete DM 1.848. Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich die Pauschale um DM 407. Ist die Familie in den vergangenen 5 Jahren bereits einmal berufsbedingt umgezogen, erhöhen sich alle Beträge nochmals um die Hälfte. Weitere DM 1.965 können pro Kind abgesetzt werden, wenn durch den Umzug ein Schulwechsel erforderlich wurde.

Bundesfinanzministerium AZ IV B 6-S 2353-434/94

DM 4/95, S.101

 

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