Reisekosten für Vermieter

Wohnt der Vermieter mindestens 20 km vom Ort des vermieteten Hauses entfernt, kann er die Kosten für Reisen, um vor Ort nach dem Rechten zu sehen, von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass Anreise, Aufenthalt und Rückfahrt länger als 6 Stunden dauern.

Neben den absetzbaren Fahrtkosten gibt es ab 12 Stunden Zeitaufwand noch DM 35,-- als Verpflegungspauschale. Bei einer Übernachtung beträgt die Pauschale DM 46,--.

FG Rheinland-Pfalz
1 K 1864/94

DM 6/95, Seite 113

 

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