Thomas Oberhäuser

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Oberhäuser ist seit 1997 Rechtsanwalt. Er studierte in Tübingen Rechtswissenschaften und war Referendar in Ulm.

Bei seinen Tätigkeitsschwerpunkten Ausländerrecht, Asylrecht und Strafrecht kommt  seinen Mandanten zu Gute, dass er zielstrebig und gegebenenfalls hartnäckig für ihre Anliegen eintritt, ohne dabei unnötige Konflikte hervorzurufen.  Der Mandant muss sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Oberhäuser darauf verlassen können, dass der Anwalt in jedem Fall mindestens so viel weiß wie die Ausländerbehörde oder das Gericht. Eine profunde Akten- und Rechtskenntnis ist Voraussetzung jedes erfolgreichen Tätigwerdens.


Neben dem ist Ausländer- und Strafrecht ist das Ausbildungsförderungsrecht ein Interessenschwerpunkt des Volljuristen. Hierbei befasst sich der Anwalt unter anderem mit Leistungsansprüchen und Rückforderungsbescheiden nach dem BAföG. Wenn Studentenwerke an den Angaben eines Studierenden zu seinen Vermögenswerten Zweifel hegen und diese nicht widerlegt werden, wird teilweise die gesamte BAföG-Leistung zurück gefordert, mit oft strafrechtlichen Folgen. Herr Oberhäuser schreitet an dieser Stelle ein und vertritt die Rechte der BAföG-Empfänger.


 

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