Michael Doll

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Herr Rechtsanwalt Michael Doll gründete im Jahre 1977 seine Einzelkanzlei im Zentrum von Ulm, zunächst in der Hirschstraße. Seit drei Jahren befindet sich die Kanzlei im Gebäude des ehemaligen "Hotel Neuthor" gegenüber dem Ulmer Theater. Durch diese zentrale Lage können Sie Herrn Doll sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Bitte benutzen Sie die Haltestelle "Theater", welche sich in unmittelbarer Kanzleinähe befindet. Für Mandanten mit PKW stehen zwei Tiefgaragen (Salzstadel und Sedelhof) in direkter Umgebung, sowie genügend Parkplätze im Umfeld der Kanzlei, zur Verfügung .

Ziel des Juristen ist es, schnell und kompetent zu beraten und zu helfen. Vor diesem Hintergrund werden modernste Büro- und Kommunikationstechniken zum Einsatz gebracht, um die notwendigen Recherchen effektiv zu gestalten und die Fallbearbeitung zu beschleunigen.

Das mit langjährig tätigen, erfahrenen und fachlich ausgebildeten Mitarbeiterinnen besetzte Büro der Kanzlei steht Ihnen Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr - 17.00 Uhr und freitags  von 08.00 Uhr - 16.00 Uhr zur Kontaktaufnahme und Vereinbarung individueller Beratungstermine zur Verfügung.
Gerne führt Herr Doll auch Besprechungen außerhalb dieser Zeiten und beim Kunden vor Ort durch, wie dies bei gewerblichen Mandanten die Regel ist.
Rechtsanwalt Doll vertritt Privatpersonen ebenso wie Einzel- oder mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Dienstleister, sowohl beratend als auch vor Gericht. Er ist an allen Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland auftretungsberechtigt.

Kontakt

Michael Doll
Neuer Graben 23
89073 Ulm
Baden-Württemberg
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (731) 63360
Telefax
+49 (731) 63315
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwalt-doll.de

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Doll ist am 30.01.1949 geboren. Er studierte Rechts-/Staatswissenschaften und Geschichte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Nach dem Universtitätsstudium war er als Referendar in Ulm tätig. Direkt im Anschluß an das zweite juristische Staatsexamen und der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1977 folgte die Kanzleigründung. Seither ist er als selbständiger Rechtsanwalt im Ulm tätig.

Als seine große Stärke sieht Rechtsanwalt Doll die langjährige Berufserfahrung an, die es ihm ermöglicht, einerseits durch Sachlichkeit und Ruhe bei Streitigkeiten zu schlichten und zu moderieren, andererseits mit Sachverstand und Wissen die Ansprüche der Mandanten konsequent durchzusetzen.

Dabei ist er vor allem zivilrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte seiner heutigen Tätigkeit bilden die Beratung und die Vertretung von hauptsächlich gewerblichen Mandanten aber auch Privatpersonen im Werkvertragsrecht, Forderungsinkasso, Familienrecht, Erbrecht, Testamentsvollstreckungen, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Das Familienrecht beinhaltet Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinn, Hausrat, Ehewohnung, Vaterschaftsfragen, familienrechtliche Verträge, etc.
Im Erbrecht geht es im wesentlichen um die Gestaltung letztwilliger Verfügungen, die Abwicklung von Testamenten - auch durch Einsetzung als Testamentsvollstrecker -, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, und die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Gestaltung von Vorsorge-/Patientenvollmachten.

Soweit der Bereich Arbeitsrecht betroffen ist, kommen die Mandanten von Herrn Doll sowohl aus der Arbeitgeber- wie auch aus der Arbeitnehmerseite.
Zum Arbeitsrecht gehören vor allem Fragen in Verbindung mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Lohn, Gehalt, Abrechnung, Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungsvereinbarungen und Abfindung.

Auch die Bearbeitung von Verkehrsunfällen gehört zum Tätigkeitsfeld von Herrn Doll, sowohl auf dem Gebiet der Vertretung in Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten, z.B. zur Vermeidung von Punkteintragungen im Verkehrszentralregister sowie bei Fahrverboten die Reduzierung der Entzugszeiten, oder im Bereich des Verkehrsstrafrechts, wie z.B. Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung usw..
Auch die Durchsetzung von Sach- und Körperverletzungsschäden gegenüber Versicherungen, -wenn erforderlich auch im Gerichtsverfahren - wird regelmäßig bearbeitet. Bei Bedarf werden auch Pflichtverteidigungen übernommen.

In einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt ist Herr Doll im Bereich des Mietrechts sowohl auf dem Gebiet des Gewerbe- als auch des Wohnungsmietrechts tätig, d.h.bei allen sich in diesem Bereich auftuenden Problemstellungen, angefangen mit der Ausarbeitung von Verträgen, Fragestellungen während der Mietzeit (Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen und Renovierungs¬aufwendungen), als auch Kündigungen.

Vermietern steht Herr Doll bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, Kündigungen und bei Räumungsklagen zur Seite,  Mietern vor allem bei der Erlangung der Gewährung von Räumungsfristen nach Kündigungen. Durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die im Bereich Verwaltung von Wohnungseigentum sowie Mietverwaltung tätig sind, hat sich auch auf diesem Gebiet umfassende Sachkunde und ein Erfahrungswis¬sen angesammelt.

Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung/Beitreibung von Außenständen, sowie bei der ggf. daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen.

Außerhalb dieser Tätigkeitsbereiche beschäftigt sich Rechtsanwalt Michael Doll mit der Förderung deutsch-chinesischer Wirtschaftsbeziehungen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de