Gebrauchtwagenkauf: "Verkaufslackierung" zulässig

Wer vor dem Verkauf seines Fahrzeugs dem Gebrauchtwagen eine so genannte Verkaufslackierung verpasst, mit der kleine Mängel wie Kratzer, Parkdellen oder Steinschlagschäden verdeckt werden, handelt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht arglistig. Die Grenze des Erlaubten ist nach Meinung des Gerichts jedoch dann überschritten, wenn größere Mängel wie Durchrostungen oder Unfallschäden durch das Überlackieren vertuscht werden sollen.

Urteil des OLG Frankfurt a. M.; Az.: 3 U 86/2000

 

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