Gebrauchtwagenkauf: "gekauft wie besehen"
Durch die in einem KaufvertragUnter besonderen Umständen kann die Klausel aber einen vollständigen Gewährleistungsausschluss bedeuten. Je älter das Fahrzeug ist, desto näher liegt die Annahme, dass der Verkäufer sich auch für verborgene Mängel hat freizeichnen wollen, zumal bei einem Verkauf aus dritter oder vierter Hand. Der Gewährleistungsanspruch gilt dann auch für nicht erkennbare, verborgene Mängel.
Hinweis: Zur Klarstellung sollte der Verkäufer eines Gebrauchtwagens stets eine Formulierung wie etwa "... unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" verwenden.
Urteil des OLG Köln vom 21.04.1999
27 U 61/98
NJW-RR 2000, 504
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