Gebrauchtwagenkauf: keine Steuervorteile trotz Katalysator

Bei der Steuerbegünstigung durch einen Katalysator handelt es sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln um eine wesentliche Eigenschaft eines gebrauchten Fahrzeugs. Weist ein Gebrauchtwagenhändler daher vor Abschluss des Kaufvertrages auf das Vorhandensein eines geregelten Katalysators hin, so liegt darin die stillschweigende Zusicherung, dass mit dem Katalysator steuerliche Vorteile verbunden sind. Trifft dies nicht zu, kann der Käufer den Kauf rückgängig machen.

In dem zu entscheidenden Fall handelte es sich um einen amerikanischen Pkw, der zwar über einen geregelten Katalysator verfügte, der jedoch nicht der deutschen Norm für eine steuerliche Vergünstigung entsprach.

Urteil des OLG Köln vom 16.02.2000
26 U 8799

RdW Heft 8/2000, Seite V

 

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