Gebrauchtwagenkauf: keine Aufklärungspflicht über Neulackierung

Der Verkäufer eines über drei Jahre alten Pkws der Oberklasse ist nicht verpflichtet, den Käufer über eine Neulackierung des Wagens aufzuklären, wenn diese nur aus optischen Gründen und nicht zur Kaschierung von Karosserieschäden durchgeführt wurde.
Urteil des OLG Frankfurt vom 15.02.2001
3 U 86/00

MDR 2001, 747

 

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