Gebrauchtwagenkauf: Hinweispflicht bei Importfahrzeug

Bei einem Gebrauchtwagen aus erster Hand, der erst ca. ein Jahr alt ist, stellt der Umstand, dass es sich um einen Importwagen handelt, einen Mangel dar. Hierauf muss der Verkäufer unaufgefordert hinweisen.

Urteil des LG Düsseldorf vom 22.04.2003

 

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