Garantieprobleme bei Grauimport

Ein Autofahrer kaufte bei einem Händler einen aus Italien importierten Chrysler Jeep. Noch während der Garantiezeit trat ein Defekt am Katalysator und am Getriebe des Neuwagens auf. Die örtlichen Chrysler-Vertragshändler verweigerten die kostenlose Durchführung der Reparatur im Rahmen der italienischen Werksgarantie.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte daraufhin den Autoimporteur, dem Käufer die Kosten für die Reparatur des Wagens von über 10.000 DM zu erstatten.

OLG Düsseldorf vom 30.01.1997; Az.: 8 U 99/96

 

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