Fahrzeugmangel bei schiefliegendem Glasschiebedach berechtigt nicht zur Wandlung
Der Käufer eines Fahrzeugs ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, den Verkaufspreis bei gleichzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuverlangen. "br />Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ist ein solcher Mangel noch nicht gegeben, wenn bei einem PKW das Glasschiebedach schiefliegt und dieses Manko durch eine Reparatur von 60-80 DM beseitigt werden kann.
Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 26.09.1997); AZ: 22 U 25/97
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