Eigenersparnis bei Mietwagenkosten

Unter Eigenersparnis bei Mietwagenkosten ist der Kostenanteil zu verstehen, den sich ein unfallgeschädigter Autofahrer von den Kosten für einen in Anspruch genommenen Mietwagen anrechnen lassen muss, da während der Mietzeit sein eigenes Fahrzeug nicht abgenutzt wird. Wegen des Rückgangs der fahrleistungsabhängigen Kostenanteile reduzierten eine Reihe von Gerichten die Eigenersparnis auf einen Anteil von 10 Prozent. Das Oberlandesgericht Nürnberg ging hier noch weiter und setzte die Eigenaufwendungen auf 3 Prozent der Mietwagenkosten fest.
Das Gericht begründete dies damit, dass die variablen Kostenbestandteile, nämlich der fahrleistungsabhängige Wertverlust, die Kosten für Reparatur, Wartung und Reifen, die Kosten für Reinigung und Pflege sowie die Schmierstoffkosten gegenüber den Fixkosten wie z. B. Versicherung in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen sind.

Urteil des OLG Nürnberg vom 10.05.2000 ; Az.: 9 U 672/00

 

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