EG-Neuwagen mit Tageszulassung

Ein vertragsungebundener Kfz-Händler bot in einer Anzeige von ihm importierte Ford-Kraftfahrzeuge als "EG-Neuwagen" mit zeitlich nicht eingeschränkter Werksgarantie an.

Tatsächlich wurden die Fahrzeuge vorher einen Tag im Ausland zugelassen mit der Folge, daß die Werksgarantie ab dem Zeitpunkt der Tageszulassung zu laufen begann. Dies führte zwangsläufig zu einer Verkürzung der Garantieansprüche des Erstkunden. Wegen dieser Irreführung wurde dem Kfz-Importeur eine derartige Werbung untersagt.

Urteil des OLG Dresden vom 21.01.1997; 14 U 1405/96

 

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