Bestellung eines Neuwagens kein Kaufvertrag
Ein Autofahrer suchte sich bei einem Autohändler einen neuen "Opel Sintra" aus. Er unterschrieb daraufhin ein mit "Bestellung (verbindlich)" überschriebenes Formular, in dem die Daten der Vertragsparteien, des Fahrzeuges und der Kaufpreis aufgenommen wurden. Der Verkäufer wollte später das bestellte Fahrzeug nicht liefern. Er berief sich dabei auf eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Klausel, wonach der Verkäufer berechtigt sein sollte, die Annahme der Bestellung binnen 20 Tagen abzulehnen. Die AGBDas Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Autohändler Recht. Nach Auffassung des Gerichts war ein Kaufvertrag
Hinweis: Wer sichergehen will, dass in derartigen Fällen sofort ein wirksamer Kaufvertrag
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.05.2000; Az.: 22 U 225/99
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