Autokauf: ADAC-Formular erneut auf dem Prüfstand
Der Bundesgerichtshof entschied am 13.05.1998 (Aktenzeichen: VII ZR 292/97), daß die in einem vom ADAC zur Verfügung gestellten KaufvertragDas Landgericht Zweibrücken hatte sich nun erneut mit einem Rechtsstreit zwischen Verkäufer und Käufer eines gebrauchten Pkws zu befassen, bei dem ebenfalls das vom ADAC herausgegebene Vertragsformular verwendet wurde. In dem Formularvertrag sicherte der Verkäufer zu, daß das verkaufte Fahrzeug "soweit ihm bekannt" unfallfrei sei. Anders als vom Bundesgerichtshof wurde die Einschränkung der Zusicherung vom Landgericht Zweibrücken nicht beanstandet. Der konkrete Fall unterschied sich jedoch in zwei Punkten entscheidend von der BGH-Entscheidung. "br />
Zum einen handelte es sich hier um einen Kaufvertrag
LG Zweibrücken vom 17.11.1998
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