Anspruch auf Neupreiserstattung
Nur einen Tag nach der Auslieferung und nach gerade 70 Kilometern Fahrstrecke wurde der Besitzer eines Neuwagens unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Reparaturkosten schätzte ein Gutachter auf knapp 2.000 DM und die WertminderungSämtliche Instanzen bestätigten, daß bei einem erst seit einem Tag als Neuwagen ausgelieferten Pkw ein Reparaturaufwand von knapp 2.000 DM, der etwa 7,5 % des Neuwagenpreises ausmacht, eine erhebliche Beschädigung darstellt. Es handelte sich auch nicht nur um einen Bagatellschaden, sondern um einen Vorschaden, den der Fahrzeughalter
OLG Oldenburg vom 21.05.1997; Az.: 4 U 5/97
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