Gebrauchtwagenkauf: Beweislast bei Vorliegen eines atypischen Mangels
Das Vorliegen eines Mangels an einem Gebrauchtwagen muss uneingeschränkt der Käufer beweisen. Liegt ein Verbrauchsgüterkauf (also von Unternehmer an Verbraucher) vor, hilft das Gesetz
dem Käufer allerdings mit einer Beweiserleichterung: Sofern ein Sachmangel innerhalb von sechs
Monaten seit Übergabe der Sache auftritt, wird gesetzlich vermutet, dass er von Anfang an bestand. Dem Unternehmer obliegt dann der Gegenbeweis (§ 476 BGB).
Das Oberlandesgericht Stuttgart hält diese Beweiserleichterung auch dann für gerechtfertigt, wenn ein hinreichend wahrscheinlicher Rückschluss hinsichtlich des Zeitpunkts des Mangeleintritts ausscheidet. Tritt eine Verformung des Kotflügels und der Stoßstange innerhalb der ersten sechs Monate auf, muss daher der Verkäufer beweisen, dass der nach außen hin noch nicht erkennbare Schaden bei Übergabe des Fahrzeugs auch tatsächlich noch nicht vorlag. Kann der Verkäufer diesen Nachweis nicht erbringen, ist der Käufer berechtigt, das Geschäft rückgängig zu machen.
Urteil des OLG Stuttgart vom 17.11.2004
19 U 130/04
DAR 2005, 91
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte MallorcaAktuelle Rechtstipps
- Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Durchsuchung"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Festnahme"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Verkehr:
"Kosten einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt"
mehr
Kanzlei Jutta Lüdicke, Berlin - Bereich Schadensersatz:
"Bank haftet auf Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt bei Finanzierung eines Immobilienfondsanteils"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Arbeit & Soziales:
"Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?"
mehr
Kanzlei Sonja Plückebaum, Darmstadt
