Frank Heinemann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Frank Heinemann ist seit 1999 als Rechtsanwalt in Lippstadt tätig. Er steht seinen Mandanten vornehmlich in den Bürozeiten montags bis freitags zwischen 08.00 und 13.00 Uhr sowie von 14.30 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Termine sind jedoch nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, samstags sowie auch vor Ort beim Mandanten möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Beratungstermine vorher telefonisch zu vereinbaren. Neben Rechtsanwalt Heinemann steht Rechtsanwalt Eckart Klein dem Rechtssuchenden mit kompetentem Rat in weiteren Fachbereichen zur Seite.

Die Kanzlei liegt im Herzen von Lippstadt nahe der Fußgängerzone. Sie finden die Büroräume in der ersten Etage des “Sanitätshauses Richartz” gegenüber der Königsauapotheke nahe der Deutschen Bank. Die Königsau ist die Fortsetzung der Kahlenstaße (Volksbank Lippstadt) nach Überquerung der Fußgängerzone (Lange Straße).

Weitere Informationen können unter www.klein-heinemann.de, www.fachanwaltsfortbildung.de oder www.ra-heinemann.de abgerufen werden.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Frank Heinemann
Königsau 3
59555 Lippstadt
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2941) 669610
Telefax
+49 (2941) 6696119
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.klein-heinemann.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Frank Heinemann wurde am 1967 geboren. Er studierte in Bielefeld Rechtswissenschaften und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Bielefeld sowie bei der Kreisverwaltung in Soest. Rechtsanwalt Heinemann berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, privaten Baurecht und Architektenrecht. Darüber hinaus können Sie sich bei Problemen aus den Bereichen Internetrecht (IT-Recht) und Verkehrsrecht ebenfalls an den Rechtsanwalt wenden.

Der Kollege Eckart Klein betreut das Referat Erbrecht, also Probleme rund um die Gestaltung und Abwicklung eines Erbfalls und um ein Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Heinemanns nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Frank Heinemann Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung

  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht

  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten

Im Internetrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Frank Heinemann bei Streitigkeiten um die Vergabe oder Herausgabe einer Domain, Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), besonderen Probleme im E-Commerce, Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshäuser), urheberrechtlichem oder wettbewerbsrechtlichem Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet (Dialer-Streitigkeiten) oder Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing). Aufgrund eigener IT-Kenntnisse agiert er als kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen aus dem IT-Bereich. Dank seines Sachverstandes auf diesem Gebiet zeichnet sich Herr Heinemann im In- und Ausland durch kompetente Beratung aus.

Schließlich berät und vertritt Frank Heinemann seine Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen — die Tätigkeit eines Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Rechtsanwalt Heinemann Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht er auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Spezialitäten

Frank Heinemann ist seit 2000 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Arbeitsrecht befasst sich Herr Heinemann mit den typischen arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigungsschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht. Im Kündigungsschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht wird eine Vielzahl seiner Mandate von Zeitarbeitsfirmen an ihn herangetragen, denn Herr Heinemann ist einer der wenigen Anwälte in Deutschland, welche sich auf die Beratung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert haben. Frank Heinemann vertritt in erster Linie mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer. Ein bundesweiter Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist der Spezialbereich Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit.

Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht. Nicht selten ist dann der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses und für Arbeitnehmer die wirtschaftliche Existenz betroffen. Viele Konflikte entstehen erst dadurch, dass die Vertragsparteien bezüglich ihrer Rechte und auch Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht Bescheid wissen. Mit Weitblick handelt deshalb, wer sich bereits vor Unterzeichnung eines meist von der Arbeitgeberseite vorformulierten Vertrages über Inhalt und Tragweite einzelner Klauseln beraten lässt. Eine kurze und kostengünstige Beratung kann hier dazu beitragen, manchen Streit während des bestehenden Vertrages erst gar nicht entstehen zu lassen.

Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier vom Schwerpunkt des Streites über die Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistungen oder Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

Sollten Sie den Eindruck haben, dass etwas in Ihrem Arbeitsverhältnis nicht richtig läuft, besteht in der Regel akuter Handlungsbedarf. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen vor, dass Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen und teilweise noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses geltend zu machen sind, und zwar innerhalb sehr kurzer Zeit nach Entstehen dieser Ansprüche (sogenannte Ausschlussfrist). Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit Herrn Heinemann in Verbindung und vertrauen Sie auf den fachkundigen Rat des Juristen. Das kann böse Überraschungen im Nachhinein verhindern.

Publikationen

Frank Heinemann veröffentlicht regelmäßig Artikel in der Fachzeitschrift “AIP”, einer Publikation für Zeitarbeitsunternehmer. Die Artikel werden jeweils nach Veröffentlichung auf seiner Web-Seite bereitgestellt. Außerdem veranstaltet Herr Heinemann nebenbei Fortbildungsseminare für Fachanwälte unter der Domain www.fachanwaltsfortbildung.de. Darüber hinaus referiert er bei verschiedenen Veranstaltern in den Gebieten, Arbeitsrecht, Bau-, Immobilien und Architektenrecht und Wettbewerbsrecht im Internet.

5348 Zugriffe seit dem 07.10.2004