Ralf Bleicher
Fachgebiete/Charakteristika
Ralf Bleicher ist seit Oktober 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und seither als Strafverteidiger tätig. Er wurde 1968 in Schwelm geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nach Bestehen der beiden juristischen Staatsprüfungen - jeweils mit Prädikat - arbeitete er zunächst ab Mai 1998 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Frau Prof. Dr. Ellen Schlüchter an der Ruhr-Universität Bochum. Der Abschluss seiner Dissertation zum Thema „Waffen, gefährliche Werkzeuge, sonstige Werkzeuge und Mittel in §§ 177, 244, 250 StGB nach dem 6. StrRG" steht noch aus.
Nach dem ersten Staatsexamen 1995 arbeitete er als Korrekturassistent, Lehrbeauftragter und Repetitor, vornehmlich im Bereich des Strafrechts. Diese Tätigkeiten führte er fort bis zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Am 16. Dezember 2003 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Bleicher als Dozent zum Thema „Polizisten als Zeugen vor Gericht“ für das Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW tätig.
Rechtsanwalt Bleicher ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie des Deutschen Strafverteidiger e.V. und der Strafverteidigervereinigung NRW.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Ralf Bleicher - Ostenhellweg 59
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (231) 528121
- Telefax
- +49 (231) 578178

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-dortmund-kanzlei-mnh.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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