Dr. Ralf Neuhaus
Fachgebiete/Charakteristika
Dr. Ralf Neuhaus ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und ist in allen Bereichen des Strafrechts und im Berufsrecht tätig.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie des Deutschen Strafverteidiger e.V. Seit mehr als 10 Jahren ist er zudem Dozent im Fachanwaltslehrgang Strafrecht des DAV (Untersuchungshaft, Durchsuchung, Beschlagnahme und Telefonüberwachung), der Deutschen Anwaltakademie (Kriminaltechnik [Faserspuren, Schuss-Spuren usw.], DNA) sowie der Justizakademie des Landes NRW. Daneben referiert er im Auftrag des DAV auf Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte zum Thema "Aktuelles Revisionsrecht". Dr. Ralf Neuhaus gehört dem Beirat der Fachzeitschrift STRAFVERTEIDIGER an und betreut gemeinsam mit dem RiOLG Burhoff die strafrechtliche Abteilung der Zeitschrift ZAP (= Zeitschrift für die AnwaltsPraxis). Er ist ständiger Mitarbeiter der Online-Zeitschrift HRRS (= Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht).
Dr. Ralf Neuhaus ist Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld. Seit dem Jahre 2000 gehört er dem Justizprüfungsamt des OLG Hamm an und prüft im ersten Staatsexamen die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Kriminologie.
Dr. Ralf Neuhaus gehörte für viele Jahre dem Fachausschuss "Strafrecht" der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Seit dem Jahre 2006 ist er Mitglied des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen bei dem OLG Hamm.
Kontaktaufnahme und Vereinbarung von Besprechungsterminen über das Sekretariat: Frau Stoeck mit der Durchwahl +49 (231) 557192-19
Herr Dr. Neuhaus ist in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Schwerpunkte bilden: Arztstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Kriminaltechnik einschl. DNA-Analyse, Tötungsdelikte (Mord, Totschlag), Steuerstrafrecht, Revision im Strafprozess
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Ralf Neuhaus - Ostenhellweg 59
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- 02 31 - 52 81 21
- Telefax
- 02 31 - 57 81 78

- Homepage
- http://www.mnh-dortmund.de
Publikationen
Dr. Ralf Neuhaus hat zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen Aufsätze, Lehrbuchbeiträge und Gesetzeskommentierungen verfasst. Aus neuerer Zeit sind besonders zu erwähnen:
- „Die Telefonüberwachung nach §§ 100a, 100b StPO – Gedanken zur Erosion eines Grundrechts“, in: Festschrift für Peter Rieß (2002), S. 373
- „Fehlerquellen bei DNA-Analysen“, in: Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter (2003), S. 535
- „Die Tötung im Affekt – Ein Vorsatzproblem!“, in: Festschrift für Günter Tondorf (2004), S. 253
- „Kriminaltechnik“, in: Brüssow/Gatzweiler/Krekeler/Mehle, Strafverteidigung in der Praxis (3. Aufl. 2004), S. 2337
- „Die Aussageerpressung zur Rettung des Entführten: strafbar!“, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht 2004, S. 521
- „Das Opferrechtsreformgesetz 2004“, in: STRAFVERTEIDIGER 2004, S. 620
- „Die Alternativrüge in der strafprozessualen Revision“, in: StraFo 2004, S. 407
- „Das Justizmodernisierungsgesetz und seine Auswirkungen auf das Strafgesetzbuch“, in: STRAFVERTEIDIGER 2005, S. 42.
- "Die Bedeutung der Kriminologie für die Verteidigung im Erkenntnisverfahren", in: Festschrift für Hans-Dieter Schwind (2006), S. 355 mit dem Schwerpunkt „Anordnung der Sicherungsverwahrung“
- "Eigene Ermittlungen des Strafverteidigers", in: Widmaier (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Strafrecht (2006), S. 689
- „Wirtschaftsstrafrecht aus der Sicht der Strafverteidigung“, Goltdammer´s Archiv für Strafrecht 2006, S. 186 (Rez. Rönnau/Samson)
- „Verteidigung in Straßenverkehrssachen“, Goltdammer´s Archiv für Strafrecht 2006, S. 614 (Rez. Freyschmidt)
- "Das Recht der Revision", in: Brüssow/Gatzweiler/Krekeler/Mehle(Hrsg.), Strafverteidigung in der Praxis (4. Auflage 2007)
- "Kriminaltechnik", in: Brüssow/Gatzweiler/Krekeler/Mehle (Hrsg.), Strafverteidigung in der Praxis (4.Auflage 2007)
- „Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gem. Art. 6 EMRK“, in: HRRS 2007, 373 (Rez. Gaede)
- "Der Sachverständigenbeweis - Kommentierung der §§ 72 bis 93 StPO", in: Dölling/Duttge/Rössner, NOMOS Kommentar zum Gesamten Strafrecht (2007)
- "Die Revisibilität von Soll- und Ordnungsvorschriften", Beitrag zur Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg (2008), S.871
- „Leben und Sterben in Richterhand – Patientenverfügung und Sterbehilfe“, in: HRRS 2008, 98 (Rez. Höfling/Schäfer)
- "Verteidigung in der Strafvollstreckung", ZAP 2008, Heft Februar , S. 329 und 389 (gemeinsam mit WissAss Dr. Holm Putzke, Ruhr Universität Bochum)
- „Steuerstrafrecht“, in: HRRS 2008, 301 (Rez. Rolletschke)
- „Ehrenmorde – Blutrache und ähnliche Delinquenz“, in: StraFo 2008, 351 (Rez. Baumeister)
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


