Thorsten Flensberg
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Thorsten Flensberg wurde am 14. Februar 1967 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Bochumer Ruhruniversität und Referendariat im Landgerichtsbezirk Essen erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht Bielefeld. Im Rahmen des Referendariats wurde er neben einem anwaltlichen Schwerpunkt auch beim Deutschen Bundestag und der Staatsanwaltschaft ausgebildet.
Der Haupttätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Flensberg ist die Strafverteidigung. Schon während des Studiums entwickelte er ein großes Interesse an diesem Rechtsgebiet, das sich zum einen während des Referendariats und der täglichen Arbeit bestätigte.
Schon während seiner Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft musste er feststellen, dass es immer wichtiger wird, in Strafverfahren einen kompetenten Rat und eine fundierte Verteidigung zu erhalten, da die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden fast ausschließlich darauf gerichtet sind, eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters zu erreichen. Entlastende Momente und Beweise werden insoweit ohne entsprechendes insistieren des Verteidigers gar nicht erst beachtet. Insoweit bedürfen auch zu Unrecht Beschuldigte einer effizienten Strafverteidigung, damit sich die Gerechtigkeit durchsetzt.
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Flensberg unter anderem auch im Verkehrsstrafrecht und im Jugendstrafrecht intensiv tätig.
Der Interessenschwerpunkt Ordnungswidrigkeiten resultiert aus der Nähe zum Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht. Gerade im Straßenverkehr werden nicht selten, neben Straftaten, wie der Verkehrsunfallflucht oder der fahrlässigen Körperverletzung, auch Ordnungswidrigkeiten verwirklicht, wie z.B. die Missachtung der Vorfahrt oder ein Geschwindigkeitsverstoß.
Insoweit verbleibt häufig nach einer effizienten Verteidigung gegen den strafrechtlichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, der dann ein Verfahren der Bußgeldbehörde nach sich zieht. Um auch diesbezüglich seine Mandanten sachgerecht verteidigen zu können, hat sich Rechtsanwalt Flensberg umfassend mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten vertraut gemacht.
Somit finden Sie auch auf dem Gebiet des Rechts der Ordnungswidrigkeiten in Rechtsanwalt Flensberg einen kompetenten Ansprechpartner. Dies gilt auch nicht nur für Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern selbstverständlich auch für andere Ordnungswidrigkeiten.
Der weitere Interessenschwerpunkt Vertragsrecht, stellt eine Art Ausgleich zum Strafrecht dar. Um nicht einseitig zu arbeiten, sondern über den „Tellerrand“ hinauszublicken, beschäftigt sich Rechtsanwalt Flensberg auch intensiv mit der Gestaltung von Verträgen. Er kann daher auch kompetent über Vertragsgestaltung informieren oder Ratschläge zur Auseinandersetzung mit Verträgen geben. Selbstverständlich umfasst dies auch eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben.
Seine Auszeichnungen im Bereich des Strafrechts und der Strafverteidigung hat Herr Flensberg mit seiner Ernennung zum Fachanwalt für das Strafrecht abgerundet.
Rechtsanwalt Flensberg ist engagiertes Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins und der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
Selbstverständlich betreut Rechtsanwalt Flensberg auch umfassend die zivilrechtlichen Interessen seiner Mandantschaft.
Herr Rechtsanwalt Flensberg ist auch zur Vertretung an sämtlichen Oberlandesgerichten zugelassen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Thorsten Flensberg - Detmolder Str. 6
33604 Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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