Bert Upmann
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Bert Upmann wurde am 13. 04.1973 in Bielefeld geboren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften von sechs Semestern absolvierte er im Jahre 1996 das erste juristische Staatsexamen und im Jahre 1999 das zweite Staatsexamen.
Seit dem 01.05.1999 ist Rechtsanwalt Bert Upmann beim Amtsgericht Halle/Westfalen und Landgericht Bielefeld zugelassen.
Die Zulassung wurde im Mai 2004 um eine Zulassung beim Oberlandesgericht Hamm/Westfalen erweitert, seither ist Rechtsanwalt Upmann bei sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Die Bearbeitung im Wesentlichen zivilrechtlicher Mandate entspricht dem Erfahrungs- und Aufgabenkreis von Rechtsanwalt Upmann; dabei ist stetige Erreichbarkeit, schnelle und kompetente Bearbeitung sowie Nachdruck der Durchsetzung der berechtigten Interessen der Mandanten sein besonderes Anliegen.
Insbesondere die mit Nachdruck und Erfolg verfolgte Vollstreckung von titulierten Forderungen gegen Schuldner, die von Rechtsanwalt Upmann selbst bearbeitet und überwacht wird, wird von seinen Mandanten sehr geschätzt.
Aufgabenkreis der Sozietät Dr Maug & Mücke ist es daher insbesondere, nicht nur die Ansprüche der Mandanten durchzusetzen, sondern sie auch zeitnah zu realisieren.
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Werther/Westfalen e.V., die im Jahre 1999 begann, unterstützt die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Upmann auf dem Gebiet des Miet- und Grundstücksrechtes.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Bert Upmann - Detmolder Str. 6
33604 Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (521) 967345
- Telefax
- +49 (521) 9673480
- Homepage
- http://www.rae-muecke.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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